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Einkommensminderung durch Reisekosten - für AußendienstMA als Vertretung für ein halbes Jahr im Innendienst?

F
fanunu1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen!

Ich habe eine Frage, und zwar wurde ein MA der fast nur Außendiensttätigkeit bei uns verrichtet hat als Vertretung für ein halbes Jahr in den Innendienst beordert.

Nun hat er erhebliche Einbußen wegen der fehlenden Reisekosten also Spesen! Der Arbeitsvertrag wurde nicht geändert.

Muss diese der AG diese trotzdem bezahlen?

Mein Verständnis sagt ja! Was sagt das Gesetz?

Danke

3.98603

Community-Antworten (3)

P
pit47

11.04.2008 um 17:06 Uhr

Hallo fanunu1, wurde diese Versetzung nach § 99 BetrVG beim BR beantragt? Steht im AV etwas über pauschale Reisekostenzuschüsse?

F
fanunu1

11.04.2008 um 17:33 Uhr

Hallo!

Der BR wurde nicht informiert! Bei uns werden Reisekosten anhand der Reisekostenabrechnung (Betriebsvereinbarung) ausbezahlt! Bei dem MA handelt es sich um ca. 1000€ die ihm fehlen!

PAuschale Reisekostenzuschüsse sind nicht im AV geregelt.

Grüße

fanunu1

E
Efaienaerbeer

11.04.2008 um 17:46 Uhr

Spesen und Reiskosten sind für entstandene Aufwendungen, kein zusätzliches aufwandsunabhängiges Entgelt. Der Spesensatz ist dafür, dass ich auswärts essen muss, was meist teurer ist als der heimische Kühlschrank und das Kilometergeld ist für Benzin, Kfz-Versicherung und -Steuer und Verschleiss.

Keine Kosten - kein Geld.

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