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Neuwahl einleiten trotz 6 Wochen Betriebsferien

H
Huusmeester1
Feb 2021 bearbeitet

Hallo Schwarmwissen , wir sind ein 7 köpfiger Betriebsrat an einer privaten Internatsschule . Am 31.7. wird uns ein BR Mitglied verlassen und es gibt keine Ersatzmitglieder mehr . Also müssen wir unverzüglich Neuwahlen einleiten . Ab da haben wir aber 6 Wochen Sommerferien , zum Teil ist auch die PA in Urlaub , kurzum Dreiviertel der Belegschaft sind nicht da . Ist es in diesem speziellen Fall erlaubt das der Wahlvorstand erst nach den Ferien seine Arbeit aufnimmt oder muß der Wahlvorstand zwingend seine Leute aus dem Urlaub holen und bereits in den Ferien seine Arbeit aufnehmen ? Danke

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Community-Antworten (7)

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celestro

05.02.2021 um 12:02 Uhr

habt Ihr zum Zeitpunkt des "Verlassens" überhaupt schon einen WV? Und hat der BR in dieser Zeit (ist ja schon öfter vorgekommen) schon einmal eine Sitzung gemacht?

H
Huusmeester1

05.02.2021 um 12:12 Uhr

Der Wahlvorstand soll erst nach dem 31.7. bestellt werden . Was meinst du mit Sitzung gemacht in dieser Zeit ? Während der Sommerferien ? Nein , da findet quasi keine BR Arbeit statt . Ist ja fast keiner da . Natürlich könnten wir den Kollegen bitten den BR früher zu verlassen und dann vor den Ferien den Wahlvorstand bestellen aber auch wegen Corona möchten wir das ganze so weit wie möglich nach hinten schieben . Natürlich nur wenn dies legal ist und wir uns nicht dadurch angreifbar machen .

C
celestro

05.02.2021 um 12:21 Uhr

"Während der Sommerferien ? Nein , da findet quasi keine BR Arbeit statt . Ist ja fast keiner da ."

So meinte ich das, ja. Hmmm .... es sind ja Personen da. Aber wenn normalerweise keine BR-Arbeit stattfindet, würde ich zu "kann man auch nach den Ferien starten" tendieren.

K
krambambuli

05.02.2021 um 12:36 Uhr

Der Wahlvorstand ist "unverzüglich" zu bestellen. Das würde ich vor den Ferien tun. Er kann sich dann auch gut vorbereiten (vielleicht Schulungen). Der BR hat dann seine Pflicht und Schuldigkeit getan. Der WV - und nur der - enrscheidet dann, wann die Wahlen unter Beachtung der betrieblichen Begebenheiten, ausgerufen und durchgeführt werden. Der WV kann natürlich entscheiden, die Wahl nach den Ferien durchzuführen. Das ist schon ein wichtiger Grund. Und wegen Corona käme u.U. Briefwahl in Betracht.

H
Huusmeester1

05.02.2021 um 12:42 Uhr

Kann der Wahlvorstand früher bestellt werden ? Nur mit dem Wissen das jemand am 31.7. ausscheidet oder erst wenn die Person tatsächlich ausgeschieden ist ? Theoretisch könnte er es sich ja auch anders überlegen und die Kündigung zurück ziehen . Und wenn der AG dann froh ist das er bleibt weil er ein guter Mann ist und dem zustimmt dann steht der Wahlvorstand blöd da oder ? Ich würde immer erst warten bis etwas soweit ist .

C
celestro

05.02.2021 um 12:44 Uhr

Sehe ich auch so ... der Fall "die Person ist ausgeschieden" muss erst einmal wirklich eingetreten sein, um einen WV überhaupt einsetzen zu dürfen.

H
Huusmeester1

05.02.2021 um 13:02 Uhr

Danke , das hilft mir weiter .

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