Erschwerniszulage
Hallo, wer kann mir weiterhelfen ? kann mir jemand sagen, wie hoch die Erschwerniszuschläge für Arbeiten bzw. Entfernen von Schimmelpilzen ist. wenn ja, wo kann man das nachlesen ?
Community-Antworten (2)
06.09.2011 um 16:11 Uhr
Du kommst auf Ideen....
Gesetze und Tarifverträge sind immer möglichst allgemein gefasst. Ein G. oder TV der eine Erschwerniszulage zum "Entfernen von Schimmelpilzen" vorsieht gibt es nicht und kann es nicht geben, es sei denn es wäre ein Haustarif der explizit für Euch zu diesem Thema abgeschlossen wurde.
Im Übrigen sind ohnehin alle gesetzlichen Vorschriften zu allen Arten von Zulagen i.d.R. nicht zahlenmäßig festgelegt, z.B. Nachtarbeitszuschlag im ArbZG: "(hat der AG) eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren".
"angemessen" muß der Zuschlag sein, was auch immer das ist.....
Konkrete Zahlen oder Regeln zu Erschwernissen allg. oder speziell für Schimmel findest Du evtl. in Deinem Arbeitsvertrag, einer für Euch geltenden BV oder TV.
06.09.2011 um 20:18 Uhr
ich würde mich an die Gewerkschaft wenden. Erschwerniszulagen sind meist tarifvertraglich geregelt - selbst wenn es so schwammig ist, wie rkoch schreibt. Aber da die Gewerkschaft ja den Tarif abgeschlossen hat, wird man da auch etwas konkretere Vorstellungen haben, wieviel für welche "Erschwernis" erwartet werden kann.
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