Erstellt am 04.09.2011 um 09:59 Uhr von Kölner
@elfen
Wenn es keine Zeugen, keine 'Wunden' oder ähnlich beweisbare Dinge gibt, wird das schwierig.
Man kann natürlich eine Anzeige (bei der Polizei) starten und diesem Vorfall wenigstens öffentliches Gehör verleihen. - Aber: Man muss sich fragen, was einem hilft.
Erstellt am 04.09.2011 um 11:04 Uhr von charlot
Du kannst dich offiziell beim BR beschweren § 85, er muss dann die Sache prüfen und ggf. zum AG gehen.
Doch auch hier, ohne Zeuegn Beweise ist das Ergebnis ???????
Erstellt am 04.09.2011 um 12:15 Uhr von gironimo
Natürlich ist die Sache schwer anzupacken.
vielleicht findest Du im BR ein weibliches Mitglied, welche Deine Interessen weiter vertritt. Allein "das war ich nicht" würde mir als BR nicht reichen. Warum solltest Du eine derartige Geschichte erfinden?
Also ich denke (neben Kölners Rat) ist es vielleicht ratsam mit dieser Kollegin aus dem BR zur Personalabteilung zu gehen und die Sache dort zur Sprache bringen (Beschwerde).
Allein der Wirbel - die Tatsache das man sich zur Wehr setzt - hilft manchmal schon weiter.
Erstellt am 04.09.2011 um 17:08 Uhr von paula
"Allein "das war ich nicht" würde mir als BR nicht reichen. "
Aha... Wie soll der Beschuldigte hier denn bitte seine Unschuld beweisen, wenn es keine Zeuen gibt?
Du wirfst da gerade einen elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz über den Haufen! Beziehst Du so als BR immer Position wenn es Aussage gegen Aussage steht? Dann wird es aber schwierig den Interessen ALLER AN gerecht zu werden
Erstellt am 05.09.2011 um 11:40 Uhr von Mundwerker
Würde ich auch auf jeden Fall zur Anzeige bringen.
Auch eine Aussage ohne weitere Zeugen ist ein Beweismittel. Warum sollte man sich so etwas ausdenken und so emotional vortragen? Dafür müßte man schon eine verdammt gute, geübte Schauspielerin sein.
Wer weiß, vielleicht ist er ja auch schon einschlägig in Erscheinung getreten?! Würde deine Glaubwürdigkeit zusätzlich untermauern.
Und medizinisch wäre mit Sicherheit auch etwas festzumachen (gewesen), gerade der Schlag auf die Nase. Ein Schleudertrauma z. B. verursacht ja auch keine Wunden.
Erstellt am 05.09.2011 um 12:38 Uhr von Rattle
Hallo,
wir hatten leider auch mal den Fall, die zwei die beteiligt waren haben gegenseitig eine Anzeige gemacht.
das Ende vom Lied die GL sagte wenn beide die Anzeige nicht zurück ziehen werden beide wegen Störung des Betriebsfrieden gekündigt.
Vor Gericht bekommt man leider auch nicht recht sondern nur ein Urteil!
MFG