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Dürfen das normale Betriebsratmitglieder?

P
Pustekuchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin selbst kein BR-Mitglied (aber in der Gewerkschaft), habe aktuell aber trotzdem mal eine Frage bzw. folgendes Problem: Ich habe gestern einem BR-Mitglied meines Vertrauens einen Screenshot geschickt (nach kurzer Unterhaltung und auf sein Bitten hin). Es ging dabei um organisatorische Änderungsmaßnahmen zur Vorbereitungen unserer Abteilung auf SAP. Ich hatte ihn darum geben das vertraulich zu behandeln da ich weiß dass mein Chef das nicht gut finden wird. Nun kam ich heute Morgen zur Arbeit und das ganze hatte bereits hohe Wellen geschlagen. Mein Chef war wütend und suchte den Schuldigen (also mich). Ich hatte gedacht dass der BR (als ganzes, nicht der eine Kollege) meinen Chef auf das Thema angesprochen hat. Wie ich später erfuhr war es aber nicht so, der BR wunderte sich selbst woher mein Chef davon weiß. Ich persönlich glaube dass unser Betriebsratsvorsitzender mit meinem Chef gesprochen hat ohne die anderen BR-Mitglieder zu informieren (aber ich kann es nicht beweisen). Nun habe nicht nur ich Ärger bekommen sondern auch der Kollege vom BR mit dem ich gesprochen hatte. Die Begründung: Nur der BRV dürfte Einsicht in dieses Thema haben, alle anderen BRM wären gar nicht dazu befugt sich da einzumischen bzw. "Daten einzuholen". Ich bin schockiert und kann das nicht glauben. Kann das wirklich so sein? Dann wären wir mit unserem BRV nämlich verloren.

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Community-Antworten (1)

P
Pickel

25.10.2014 um 00:54 Uhr

Für eine wirklich sichere Antwort stehen hier immer noch zu wenige entscheidende Details. zB gibt es Ausschüsse?

Was aber sicher ist: Mit der Weitergabe des Screenshots hast du dich sehr angreifbar gemacht. Je nach Stelle, Vertrauensposition und Vertraulichkeit des Dokuments könnte sowas sogar im worst case eine fristlose Kündigung bedeuten.

Merke: Arbeitnehmer dürfen dem BR von sich aus keine vertraulichen Daten zugänglich machen. Diese hat der BR beim AG anzufordern und dieser gibt sie (wenn er muss oder zumindest will) anschließend heraus bzw. weist an.

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