Erstellt am 02.09.2011 um 17:23 Uhr von Kölner
@coconmm
Wie viel Zeit hast Du?
Erstellt am 02.09.2011 um 19:18 Uhr von coconmm
Hallo,
genau kann ich das nicht sagen.
wir gehen davon aus das im Dezember anfangen mit der GL zu verhandeln.
Erstellt am 02.09.2011 um 19:41 Uhr von gironimo
Kölner meinte wohl eher, das die Frage eine nahezu unendliche Geschichte nach sich zieht, die hier den Rahmen sprengen würde.
Vielleicht solltet Ihr erst einmal im Detail hinterfragen, wie das System arbeitet und welche Möglichkeiten genutzt werden sollen und welche nicht. Außerdem muss natürlich mit dem AG geklärt werden, welche Daten erfasst und ausgewertet werden sollen und zu welchem Zweck. Und dann ergeben sich vielleicht Fragen hier für das Forum, die in "kleine Portionen" besser diskutiert und beantwortet werden können.
Ich kenne Eure IT-Kenntnisse im BR nicht - aber vielleicht solltet Ihr einen Sachverständigen hinzuziehen.
Erstellt am 03.09.2011 um 04:34 Uhr von DonJohnson
hier mal ne kleine Check Liste:
Bis wann soll das Projekt abgeschlossen werden? Gibt es einen Projekt- u. Terminplan?
Durch welche Verfahren wurde beurteilt, ob die Softwareergonomie den Anforderungen z. B. aus DIN ISO EN 9241-10 und aus der BildschirmArbVO entspricht?
Welche Arbeitnehmer sind in welcher Weise von der Einführung betroffen?
Inwiefern wirkt sich die Einführung auf die Arbeitsplätze aus (Inhalt und Ablauf der Arbeit, Änderungen bei der Aufbauorganisation)?
Welche Änderungen ergeben sich für die betroffenen Arbeitnehmer bei der täglichen Arbeit mit der Software?
Ergeben sich auch Änderungen für Arbeitnehmer, die nicht mit der neuen Software arbeiten (z. B. bei Arbeitsprozessen)?
Sind Rationalisierungseffekte angestrebt oder möglich?
Welche Benutzerdaten werden erhoben, verarbeitet oder genutzt?
Welche personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern werden erhoben, verarbeitet oder genutzt?
Wie lauten die Löschungsfristen bei diesen Daten?
Sind Leistungs- oder Verhaltenskontrolle möglich? Wenn ja, auf welche Art?
Zu welchen Zwecken sollen ggf. Verhaltens- oder Leistungskontrollen genutzt werden?
Wer hat Zugriff auf diese Daten?
Wie lautet die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten?
Ist ein Download von Daten in andere Programme möglich?
Wer hat welche Zugriffsmöglichkeiten (lesen, schreiben, löschen, speichern) auf personenbezogene Daten bzw. auf Daten, die Aussagen über Verhalten oder Leistung von Arbeitnehmern ermöglichen?
Welche Reports mit Bezug auf personenbezogene Daten von Arbeitnehmern sind möglich?
Welche Reports mit Bezug auf Verhalten oder Leistung von Arbeitnehmern sind möglich?
Wird der Zugriff auf bzw. das Erstellen von Reports protokolliert?
Wie (in welchem Umfang, zu welchen Zwecken, mit welchen Methoden) werden Daten mit Bezug auf Arbeitnehmer oder deren Leistung oder Verhalten im- bzw. exportiert?
Finden Verknüpfungen mit Datenbeständen aus anderen Programmen statt?
Mit welchen anderen Programmen kann auf Daten zugegriffen werden?
Welchen Einfluss hätte ein anhaltender Ausfall der IT-Anwendung?
Wie lange wird geschult?
Soll die Schulung am Arbeitsplatz oder extern durchgeführt werden?
Wer wird geschult?
Durch wen wird geschult?
Gibt es Dokumentationen für die Schulung (Schulungsunterlagen, Benutzerhandbuch)?
Mit welchen Daten (Produktiv- oder Testdaten) wird getestet?
Wie lange dauert der Testbetrieb?
Alle Module komplett in Deutsch?
On-Line-Hilfe?
Wie wird der Betriebsrat über zukünftige Änderungen informiert?
Wie findet die Migration der Altbestände statt (Belastung der Arbeitnehmer, Urlaubssperre etc.)?
Gibt es ein Entwicklungs-/Test-/Demosystem, das der Betriebsrat begutachten kann?
Und das ist nur ein Auszug und sollte individuell ergänzt werden ;-)