Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser Betriebsrat (9 Mitglieder) hat vor, Ausschüse zu bilden.
Eine Frage, wozu wir keine eindeutige Antwort haben, ist: dürfen auch Ersatzmitglieder in die Ausschüsse gewählt werden?
Wir finden im BetrVG nur "... wählt aus seiner Mitte ..."


Danke rkoch, das war für mich die entscheidende Antwort - als "Neuling im BR" war es mir eben nicht 100% klar. Jetzt aber schon.