Erstellt am 15.11.2008 um 12:21 Uhr von DonJohnson
Sagen wir mal so: auch bei einem mehrköpfigen BR ist Urlaub oder Krankheit kein Ding sein Ehrenamt nciht ausführen zu können. Bevor mir der Kopf anberissen wird, erkläre ich das:
Beispiel 1: Du hast 2 Tage Urlaub, bist nciht verreist oder wirklich unabkömmlich. Wärst du in einem mehrköpfigen BR müßte dir auch dann die Einladung bzw die TOPs mitgeteilt werden, da du selber dann entscheiden kannst, deinen Urlaub hierfür zu unterbrechen.
Beispiel 2: Du bist Rechtshänder und deine rechte Hand ist gebrochen. Auch hier hindert es dich nciht, an eventuellen Sitzungen des Gremium teilzunehmen wenn du denkst es würde den Heilungsverlauf nicht negativ beeinflussen. Auch im Falle einer AU mußt du grundsätzlich erst geladen werden, weil keiner weiß, ob du Aufgrund deiner AU vielleicht nciht doch teilnehmen könntest.
Bei dir ist das etwas anders. Du bist Alleine und hast keinen Vertreter. Dennoch kannst du vielleicht BR Arbeit machen. Das heißt also, wenn der AG was wichtiges hat, soll und muß er dich unterrichten. Hierbei ist es vielleicht wichtig, Fristen einzuhalten (z.B. Kündigung). Wenn du Urlaub hast, oder nciht da bist, kannst du eventuelle Mitteilungen des AG nciht entgegennehmen. Er ist also im Zugzwang. Er muß dir die Möglichkeit geben das entgegen zu nehmen. In deinem Fall muß er sowas entweder vorbei bringen oder wie auch immer. Die Zeit der Zustellung bestimmt dann den Fristanfang. Einen Supergau möchte ich mir hier leiber nciht vorstellen.
Ein Grund für Neuwahlen ist es nicht kein EBRM zu haben.