Erstellt am 31.08.2011 um 07:52 Uhr von SCENIC
Wenn die Erforderlichkeit explizit von eurer Seite nachgewiesen werden kann, so steht dem Seminarbesuch doch nix mehr im Wege.
Würde mich jedoch von RA und/ oder Gewerkschaft genau beraten lassen!
Erstellt am 31.08.2011 um 08:01 Uhr von Dieloewin
Hallo SCENIC genau das ist unser Problem. Die BRM die auch im WA sind sehen eben diese Erforderlichkeit nicht ! Sie sind u.a. der Meinung ,daß es ausreichend ist über eine
WA-Sitzung die übrigen BRM zu informieren.
Erstellt am 31.08.2011 um 08:33 Uhr von SCENIC
Dann solltet ihr auch die Besetzung des WA überdenken.
Andererseits ist es ja die Aufgabe des WA den BR zu informieren, so gesehen läuft alles richtig und die Erforderlichkeit ist schwer darzustellen!
Erstellt am 31.08.2011 um 09:08 Uhr von rkoch
> Ich (BRV) habe beim AG ,natürlich mit ordenlichem Beschluß, ein Seminar für eine BR-Kollegin angemeldet.
> Die BRM die auch im WA sind sehen eben diese Erforderlichkeit nicht !
Was nun? Hat der BR beschlossen die Kollegin auf das Seminar zu entsenden, oder nicht? So lange nur einzelne BRM gegen den Beschluß sind ist das vollkommen irrellevant so lange der Beschluß trotzdem eine Mehrheit im BR hatte.....
Was die "Erforderlichkeit" dieses Seminar angeht hilft ein Blick in die Kommentierungen zu §37 (6) BetrVG, z.B. DKK Rn. 98 zu §37 (6) BetrVG:
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Eine sachgerechte BR-Arbeit erfordert von jedem BR-Mitglied (...) sowie einen gewissen Standard an allgemeinen rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Kenntnissen. Jedes BR-Mitglied muss aber über umfassende Grundkenntnisse (gilt praktisch deckungsgleich für Spezialwissen, vgl. Rn. 99 ff.) verfügen, da der gesamte BR auch für die speziellen Fachprobleme einzelner Ausschüsse letztzuständig und verantwortlich ist und jedes BR-Mitglied in der Lage sein muss, die eigenen »Spezialisten« zu kontrollieren und sein Amt in eigener Verantwortung und in Kenntnis seiner Kompetenzen zu führen.
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Weiter geht der Kommentar auch auf umfangreiches Spezialwissen z.B. für Mitglieder des WA ein....
Aber bereits der erste Satz sagt, das ALLE BRM ein Anrecht auf ein gewisses Maß an Grundwissen auch im Bereich wirtschaftlicher Angelegenheiten haben. Der Ausschreibung nach würde ich eben annehmen das dieses Seminar genau diesem Anspruch gerecht wird in dem es eben "Grundwissen", aber kein "Spezialwissen" vermittelt. Ich würde einer Erforderlichkeit deshalb gute Chancen geben. Die Betitelung als "BR5" suggeriert allerdings, das hier schon die 5. Auflage eines BR-Grundlagenseminars vom Anbieter gemacht wird. Hierauf reagieren ArbG u.U. allergisch, bereits 4 Wochen Grundlagenseminar werden u.u. als "zu viel" angesehen. Deshalb bieten die meisten Anbieter BR-Grundlagenseminare verteilt auf 3 Wochen an. Das ganze wäre nur dann absolut unbedenklich, wenn abweichend von der Betitelung im wesentlichen Grundwissen AUSSERHALB des BetrVG vermittelt wird.
Ob ihr ein Fass aufmacht oder nicht, das kann Euch keiner raten..... Das hängt vor allem davon ab wie "streitfest" der BR ist (wenn er beim leisesten Hauch eines Problems umkippt, lasst es) und wie sich nach einem Rechtsstreit um diese Frage Euer AG verhalten wird - sprich er auf bockig stellt und dann eine Zusammenarbeit nur noch mit weiteren Rechtsstreitigkeiten ablaufen wird.... - und ob ihr das wollt bzw. als unabwendbar akzeptiert wenn das zu erwarten ist.
Erstellt am 31.08.2011 um 09:36 Uhr von Dieloewin
Hallo rkoch.... Der Beschluß war natürlich durch die Mehrheit genehmigt. Und was noch dazu zu sagen ist, die Kollegin hat den "4"er noch nicht gemacht.Den wollte sie dann im nächsten Jahr besuchen.Ein bisschen Bauchschmerzen hab ich schon dabei weil eben der 4er noch aussteht. Und Berührungsängste mit dem AG habe ich in keinster Weise.....wäre nicht das erstemal. Hat schon mal ne Abmahnung von mir bekommen zwecks Verstosses gegen das ArbZG. Aber Chefe ist eigentlich nicht nachtragend. Die Zusammenarbeit BR/GL funktioniert dennoch ganz gut.
Danke für die Antwort
Erstellt am 31.08.2011 um 09:41 Uhr von rkoch
> Ein bisschen Bauchschmerzen hab ich schon dabei weil eben der 4er noch aussteht.
Das brauchst Du i.d.R. nicht. So weit die Seminare nicht unmittelbar aufeinander aufbauen (also in der Ausschreibung ausdrücklich der Besuch des BR4 als Voraussetzung erwähnt wird) ist das vollkommen irrellevant, und selbst wenn ist das unkritisch - wenn auch die Gefahr besteht das dann die Kollegin wegen mangelndem Vorwissen das Seminar behindert oder nicht alles mitkriegt.
z.B. oft gesehen: AR1 VOR dem BR1, was eigentlich Unsinn ist, da hier i.d.R. vorausgesetzt wird das man die Beteiligungsrechte des BR kennt.....
Erstellt am 31.08.2011 um 10:23 Uhr von Dielöwin
Vielen Dank für Deine Aussagen..... werde dann also gleich zu meinem AG gehen und
ihn davon überzeugen wie wichtig das Seminar ist. : )