Erstellt am 30.08.2011 um 15:58 Uhr von rolfo
ja, natürlich kannst du weiterhin im BR bleiben
Erstellt am 30.08.2011 um 16:00 Uhr von rkoch
Du kannst nicht nur, du bleibst definitiv BRM (denn Du bist gewählt), es sei denn Du trittst auch vom Amt als BR zurück (Wann ein Amt als BR endet steht in §24 BetrVG, niederlegen eines Amtes innerhalb des BR gehört NICHT dazu).
Zu bedenken allerdings: BEVOR Du Dein Amt als BRV niederlegst solltest Du eine Neuwahl des neuen BRV auf die TO setzen, denn Dein stellv. BRV wird nicht automatisch BRV sondern bleibt stellv. BRV (es sei denn er wird im Rahmen dieser Wahl zum BRV gewählt, dann müsst ihr auch einen neuen stellv. BRV wählen).
Erstellt am 30.08.2011 um 16:07 Uhr von SCENIC
Solch eine Frage als BRV, ohje!