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Schulung für den WA

V
versuchsmal
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben im Netz,

habe eine Anfrage. Ich habe für den WA im Juni eine 4 tätige Schulung besucht und bekomme vom meinem Hausleiter die Fahrtzeit nicht vergütet. Die Fahrtzeit liegt innerhalb meiner Arbeitszeit. Ich meine das ich im Recht bin und brauche ein paar handfeste Paragraphen.

Könnt Ihr mir da helfen ??

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

30.08.2011 um 10:46 Uhr

§37(2) BetrVG. Rest steht im Kommentar.

V
Versuchantwort

30.08.2011 um 10:48 Uhr

Da Du als BR-Mitglied weder schlechter noch besser gestellt werden darfst, gilt für Dich das gleich wie für alle MA. Habt ihr eine Reiserichtlinie? Dann sollte drin stehen, ob Fahrtzeiten vergütet werden oder nicht. Wenn es, wie z.B. bei uns, für Dienstreisen eine Pauschale Vergütung von 10 Std. gibt (auch wenn der Tag aufgrund An- und Abfahrt länger war), dann bekommst Du die auch. Gibt es bei Euch Regelungen??

R
rkoch

30.08.2011 um 11:07 Uhr

§37 (6): ... in diesem Fall ist der Umfang des Ausgleichsanspruchs unter Einbeziehung der Arbeitsbefreiung nach Absatz 2 pro Schulungstag begrenzt auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. ...

Für Schulungstage gibt es insgesamt maximal die Zeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers angerechnet, auch wenn diese länger dauern oder durch Fahrtzeiten verlängert werden. In jedem Fall muß die Fahrzeit angerechnet werden sofern sie innerhalb dieses Rahmens liegt (Bsp: Seminardauer am Anreisetag 5 Stunden, Anreise 4 Stunden, Vollzeit=7 Stunden -> 7 Stunden werden angerechnet). Dazu kommt noch ggf. die Zeit die das BRM/WAM an einem dieser Tage gearbeitet hat. Betriebliche Reiserichtlinien können eine bessere Regelung vorsehen (wie bei Versuchantwort), dann sind diese bindend (Günstigkeitsprinzip).

Je nachdem hat Dein Hausleiter also recht oder unrecht.

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