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Kündigung? Wir wissen von nichts

L
lkjmn
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren

Herr XXXXXXXX wird die XXXXXX GmbH verlassen. Wir haben uns nach reiflicher Überlegung zu diesem Schritt entschieden. Herr XXXXX ist mit sofortiger Wirkung freigestellt. Wir wünschen Herrn XXXXX für seine berufliche Zukunft alles Gute.

Diese Email haben wir heute bekommen! Es handelt sich um eine Person in Führungsebene (wobei man sagen muss er war sehr faul) Meine Frage dazu nun: Wir der BR wissen nicht warum er geht,oder gegangen wird,desweiteren haben wir auch keine Anhörung oder vorherige Mitteilung bekommen....wir wissen nicht ob er gekündigt hat oder gekündigt wurde! Wie sollen wir uns nun verhalten? Was sollen wir tun?

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Community-Antworten (4)

P
Petrus

29.08.2011 um 20:00 Uhr

Ist Mr. X ein leitender Angestellter im Sinne des §5 BetrVG?

L
lkjmn

29.08.2011 um 20:04 Uhr

ja er ist ein leitender Angestellter

B
Betriebsrätin

29.08.2011 um 20:36 Uhr

§ 105 INFO des BR mehr nicht. Man hat sich hier halt "im gegenseitigen Einvernehmen wie es immer heißt getrennt. Vermutlich Aufhebungsvertrag.

Wichtig auch: Verstöße gegen § 105 sind nicht strafbar, da diese Vorschrift nicht in dem in § 121 Abs. 1 aufgeführten Katalog von Aufklärungs- oder Auskunftspflichten enthalten ist (KR-Etzel, Rn. 39, Fitting, Rn. 9; GK-Raab, Rn. 15). Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt auch nicht zur Unwirksamkeit der Maßnahme gegenüber einem leitenden Angestellten (Fitting, a. a. O.; GK-Raab, a. a. O.).

T
Tanzbär

30.08.2011 um 08:37 Uhr

Nehmt's einfach zur Kenntnis und gut ist ... Er wird schon nicht verhungern.

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