Ende Amtszeit Betriebsrat
Ende Amtszeit Betriebsrat: Endet die Amtszeit für einen Betriebsrat im jetzigen Betrieb (eigener Betriebsrat), wenn dieser vorübergehend (2-3 Wochen) in einem anderen Betrieb (auch eigener Betriebsrat)des selben Unternehmens zu 100% tätig ist, um sich dort einzuarbeiten um dort später dauerhaft zu bleiben? Formal wurde noch nichts geändert!
Ist für diese "Ausleihung" eine Anhörung wegen Veränderung des Arbeitsortes erforderlich? Danke für die Antworten.
Community-Antworten (3)
29.08.2011 um 15:00 Uhr
Rein formal wurde der betroffene BR-Kollege nicht versetzt. Daher kann er auch sein Mandat nicht verlieren.
Nach § 95 BetrVG spricht man von einer Versetzung, wenn die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches die Dauer von einem Monat überschreitet oder mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.
Wenn der andere Arbeitsort in einer anderen politischen Gemeinde liegt, geht man von einer erheblichen Änderung der Arbeitsumstände aus.
Nach § 99 BetrVG wären sowohl der BR des entsendenden Betriebs als auch der BR des empfangenden Betriebs bei der Versetzung zu beteiligen.
Siehe hierzu Fitting § 99 BetrBG Rn 118-161
29.08.2011 um 15:43 Uhr
Warum macht der BR solches überhaupt mit? Er könnte solchen Versetzungen ja widersprechen § 103 BetrVG
29.08.2011 um 19:18 Uhr
Sollten die BRM nun nicht mehr dem Betrieb angehören, rücken die EBRM entsprechend nach!
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