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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Welche Gewerschaft ist für wen zuständig?

L
Luchs
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns im Betrieb ist die Vorbereitung zur Betriebswahl gerade ganz Groß im Gange. Es stellt sich jedoch momentan die Frage, ob die Gewerkschaft, die momentan das Ganze betreut, auch die Richtige ist. Woher weiß man, welche Gewerkschaft für wen zuständig ist? Wir sind ein Labor für medizinische Diagnostik. Können Sie mir hierbei helfen?

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Community-Antworten (1)

R
rkoch

29.08.2011 um 11:19 Uhr

Ganz einfach: Zuständig ist zunächst die Gewerkschaft die im Betrieb eigene Mitglieder hat (= eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft), das können auch mehrere sein.

Am Ende (wenn es dann um BR-Arbeit geht) ist relevant ob der AG im AG-Verband ist und damit die dadurch ausgelöste Tarifbindung. Das hat dann aber immer noch nichts mit der Frage einer "im Betrieb vertretenen Gewerkschaft", so weit diese Beteiligungsrechte aus dem BetrVG hat, zu tun.

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