Eingrupierung der Mitarbeiter
unsere GL möchte die Mitarbeiter neu Eingrupieren, und den Lohn an die Stellung/Position und Aufgaben anpassen. Gibt es dazu konkrete § die so eine Eingrupiering regeln, und wie Verhindert man eine schlechtere Eingrupierung als vorher ? Wir sind eine Elektrofirma in München und gehören zur Christlichen Gewerschaft Metal.
Community-Antworten (5)
06.06.2011 um 12:07 Uhr
Hallo,
ihr habt ein Mitspracherecht, was die Eingruppierungen, bzw. die Defintion der einzelnen Gruppen angeht. Geregelt in § 87 BetrVG.
Allerdings legt der AG die Höhe des Geldes fest, welches hinter den einzelnen Gruppen steht. Von daher kann man nicht pauschal sagen, daß eine Gruppe von AN besser oder schlechter steht. Wenn der AG zwischendrin zwei Gruppen streicht, die anderen dadurch aber besser bezahlt, dann kann ein AN durchaus besser stehen, obwohl er von Gruppe 3 in Gruppe 2 fällt (als Beispiel). Der AG kann aber auch die Gehälter senken, dann steht ein AN trotz gleicher Gruppeu. U. schlechter da.
Habt ihr denn mal eure Gewerkschaft zu Gesprächen gebeten??
06.06.2011 um 12:48 Uhr
Hallo ruidnone,
wie ist eure Zufriedenheit mit eurer Christlichen Gewerkschaft?
Schau dir mal den Vergleich an: http://www.handwerk-wittekindsland.de/uploads/tarifvergleich.pdf
und beachte, dass die Tarifverträge der Tarifgemeinschaft (CGZP) von der Christlichen Gewerkschaft, die für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen verhandelt werden, nicht gültig sind: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/gewerkschaft100.html
Ich wollte dich nur informieren.
Gruß, Gustl.
06.06.2011 um 13:04 Uhr
lieber ulrik
"ihr habt ein Mitspracherecht, was die Eingruppierungen, bzw. die Defintion der einzelnen Gruppen angeht. Geregelt in § 87 BetrVG."
Wenn ein TV besteht sieht es da aber mau aus.....
06.06.2011 um 13:21 Uhr
@ganther
Asche auf mein Haupt :-) Ich unterschlage so gerne die Tarifverträge. Sorry
06.06.2011 um 14:34 Uhr
Wir sind eine Elektrofirma in München und gehören zur Christlichen Gewerschaft Metal.
Mal dumm gefragt: Warum? Ist Euer AG im entsprechenden AG-Verband (ich gehe mal davon aus: LIV) und sind alle (!) AN in der CGM? Oder habt ihr alle (!) einen entsprechenden Vertrag unterschrieben in dem auf den TV CGM Bezug genommen wird?
Falls nicht: Dann ist der TV der CGM für Euch nicht bindend....
Verwandte Themen
Eingrupierung Lohngruppe Gebäudereinigung
ÄlterMoin Zusammen, ab welcher Betriebszugehörigkeit sind ungelernte Mitarbeiter in die gleiche Lohngruppe wie Gelernte einzugruppieren?
Schichtführer
ÄlterWas kann ich als BRV tun, wenn unser Chef drei Arbeiter als Schichtführer einsetzen will die gerade mal erst 4 Jahre im Betrieb sind und vor einem Monat einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen hab
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Callcenter in Not - Hilfe bei uns bricht das Mittelalter aus
ÄlterHallo allerseits, ich arbeite in einem Callcenter in Niedersachsen als Teamleiter. Unser Betrieb ist ca. 500 Mitarbeiter groß und hat keinen Betriebsrat. Ein paar Mitarbeiter hatten nun versucht e
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit