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Eingrupierung der Mitarbeiter

R
ruidnone
Nov 2016 bearbeitet

unsere GL möchte die Mitarbeiter neu Eingrupieren, und den Lohn an die Stellung/Position und Aufgaben anpassen. Gibt es dazu konkrete § die so eine Eingrupiering regeln, und wie Verhindert man eine schlechtere Eingrupierung als vorher ? Wir sind eine Elektrofirma in München und gehören zur Christlichen Gewerschaft Metal.

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Community-Antworten (5)

U
Ulrik

06.06.2011 um 12:07 Uhr

Hallo,

ihr habt ein Mitspracherecht, was die Eingruppierungen, bzw. die Defintion der einzelnen Gruppen angeht. Geregelt in § 87 BetrVG.

Allerdings legt der AG die Höhe des Geldes fest, welches hinter den einzelnen Gruppen steht. Von daher kann man nicht pauschal sagen, daß eine Gruppe von AN besser oder schlechter steht. Wenn der AG zwischendrin zwei Gruppen streicht, die anderen dadurch aber besser bezahlt, dann kann ein AN durchaus besser stehen, obwohl er von Gruppe 3 in Gruppe 2 fällt (als Beispiel). Der AG kann aber auch die Gehälter senken, dann steht ein AN trotz gleicher Gruppeu. U. schlechter da.

Habt ihr denn mal eure Gewerkschaft zu Gesprächen gebeten??

G
Gustl

06.06.2011 um 12:48 Uhr

Hallo ruidnone,

wie ist eure Zufriedenheit mit eurer Christlichen Gewerkschaft?

Schau dir mal den Vergleich an: http://www.handwerk-wittekindsland.de/uploads/tarifvergleich.pdf

und beachte, dass die Tarifverträge der Tarifgemeinschaft (CGZP) von der Christlichen Gewerkschaft, die für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen verhandelt werden, nicht gültig sind: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/gewerkschaft100.html

Ich wollte dich nur informieren.

Gruß, Gustl.

G
ganther

06.06.2011 um 13:04 Uhr

lieber ulrik

"ihr habt ein Mitspracherecht, was die Eingruppierungen, bzw. die Defintion der einzelnen Gruppen angeht. Geregelt in § 87 BetrVG."

Wenn ein TV besteht sieht es da aber mau aus.....

U
Ulrik

06.06.2011 um 13:21 Uhr

@ganther

Asche auf mein Haupt :-) Ich unterschlage so gerne die Tarifverträge. Sorry

R
rkoch

06.06.2011 um 14:34 Uhr

Wir sind eine Elektrofirma in München und gehören zur Christlichen Gewerschaft Metal.

Mal dumm gefragt: Warum? Ist Euer AG im entsprechenden AG-Verband (ich gehe mal davon aus: LIV) und sind alle (!) AN in der CGM? Oder habt ihr alle (!) einen entsprechenden Vertrag unterschrieben in dem auf den TV CGM Bezug genommen wird?

Falls nicht: Dann ist der TV der CGM für Euch nicht bindend....

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