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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unterschied Unternehmen - Betrieb

NB
neue BR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr wissenden. Ich bin neu im Betriebsrat. Wir haben uns erst anfang diesen Jahres gegründet. Nun habe ich eine Frage. Und zwar: für wen sind wir eigentlich zuständig? Nur für unseren Standort, oder gehören zu unserem Betrieb auch unsere Zweigstellen? Diese sind in Deutschland verteilt mit unterschiedlichen Arbeitnehmerzahlen. Sie werden alle von unserer Geschäftsleitung geleitet, aber eine Niederlassung hat andere Besitzverhältnisse. Die Geschäftsleitung hat zwar die Hand auch darüber aber anders verteilt. Wie ist das jetzt, für wen sind wir zuständig? Die anderen haben keinen Betriebsrat. Und was ist der Unterschied zwischen Betrieb und Unternehmen? Ach ja, wenn es geht, gebt mir Gesetzestexte dafür. Danke für eure Antworten.

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Community-Antworten (1)

T
ttact

21.08.2008 um 07:55 Uhr

@neue BR

Zuständigkeit: für alle MitarbeiterInnen, die wahlberechtigt waren/wären. ( §7 BetrVG ) Ggf. sind hier auch schon (gravierende) Fehler im Rahmen der Wahl gemacht worden?!?!

Betrieb/Betriebsteile s. § 5 BetrVG = die "Einheit(en", für die ihr zuständig seid/sein könnt. Unternehmen = organisatorische Einheit bestehend aus mehreren (teilweise) unabhängigen Betrieben. s. dazu u.a. auch § 1 (2) BetrVG

Tipp: Nicht zu lange mit dem Argument hausieren gehen, dass man "erst seit Anfang des Jahres" amtiert - das ist auch schon wieder über 1/2 Jahr her - gerade bei solch grundsätzlichen Fragen wie der Zuständigkeit (die ja schon vor der Wahl geklärt hätte gehört). Recht auf Schulung nutzen - sonst wird man als BR zu leicht "über den Tisch" gezogen - "Gnadenfristen" / Ruhezonen gibt es da nicht!

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