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Gewerkschaft - Mitgliederwerbung - Privatanschriften

J
Jassi
Jan 2018 bearbeitet

mal eine Frage, ein Gewerkschaftler trifft einen ihm bekannten Betriebsratler und fragt den ob es ihm nicht möglich wäre ihm eine Liste mit allen Arbeitern/Angestellten wohl gemerkt mit Anschrift zu beschaffen, zwecks Direktanschreibung durch die Gewerschaft für Mitgliederwerbung. Unser Betrieb ist zwar tariflich organisiert, aber ich meine, das geht dann wohl doch nicht, das wäre doch eine Datenschutzverletzung von Seiten des Betriebsratlers, oder etwa nicht ?

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Community-Antworten (3)

R
Rollie

24.05.2007 um 19:31 Uhr

Ich fände es schon zweifelhaft, wenn der Betriebsratler eine Liste aller Mitarbeiter einschließlich Anschrift hätte.

W
Waschbär

24.05.2007 um 19:49 Uhr

Jassi, ja, ein klarer verstoss gegen den datenschutz !

nicht nur von dem der die Datenverarbeitet (GEW) sondern auch von dem der die Datenabgibt !

Lass die finger davon !

R
rolfo2

25.05.2007 um 16:53 Uhr

Ist doch immer wieder die gleiche Geschichte, willst du als BR von der Gewerkschaft eine Mitgliederliste musst du eine Datenschutzerklärung unterschreiben und die verlangen, das du dich strafbar machst. Im Übrigen steht nicht mal dem BR eine Mitarbeiterliste mit den kompletten Adressdaten zu, auch wenn es die meisten haben.

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