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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rosenmontag und betriebliche Übung

BA
BR Astrid
Feb 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur betrieblichen Übung. Da wir noch ein relativ junger BR sind, haben wir noch nie rechtliche Schritte einleiten müssen. Nun sind wir aber an einem Punkt an dem wir das wohl mal machen müssen. In unseren Arbeitsverträgen stehen 28 Tage Urlaub. Zusätzlich haben wir immer noch einen Tag für Rosenmontag und zwei halbe Tage für Heiligabend und Silvester erhalten, ohne das dies im Arbeitsvertrag festgehalten oder schriftlich kommuniziert wurde. Nun kam dann Corona und der Rosenmontagzug wurde abgesagt. Der AG hat uns den Rosenmontag in 2021 nicht gewährt und wir haben als Ausgleich den Gründonnerstag als freien Tag erhalten. Allerdings hat der AG uns nicht erlaubt, dies als Ausgleich für den Rosenmontag der Belegschaft zu kommunizieren. Dieses Jahr möchte er uns wieder den Tag streichen und wir wollen das aber nicht wieder akzeptieren. Nun meine Frage dazu? Müssen wir uns an die Einigungsstelle wenden oder gibt es noch andere Möglichkeiten den freien Tag durchzubringen?

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

09.02.2022 um 14:07 Uhr

Betriebliche Übungen sind Individualrecht also müsst Ihr selber klagen. Der BR hat weder bei der Entstehung, Änderung oder Abschaffung Mitbestimmungsrechte.

R
Relfe

09.02.2022 um 15:24 Uhr

die betriebliche Übung bestand sinngemäß wohl darin, das am Rosenmontag frei war, weil Rosenmontag gefeiert wurde. Wenn jetzt der Rosenmontag abgesagt wurde und dann der Tag nicht frei war, dann hätte das für mich keine Auswirkung auf die betriebliche Übung, weil die betriebliche Übung an 2 Faktoren gebunden war. Sollte der Rosenmontag wieder gefeiert werden, dann wäre der Tag wieder frei, wegen der betrieblichen Übung. Heiligabend und Sylvester sind auch 0,5 Tage wegen dem "Sinn des Tages", wenn Heiligabend und Sylvester abgeschafft werden, entfällt auch hier die betriebliche Übung.

etwas anders wäre es, wenn die freien Tage am Datum fixiert wären, also es nicht um Heiligabend und Sylvester geht, sondern den 24.12. und 31.12.

  • ist aber nur meine Einschätzung zum Hintergrund der betrieblichen Übung -
D
DummerHund

09.02.2022 um 15:46 Uhr

G
ganther

10.02.2022 um 13:53 Uhr

es ist aber weiterhin ein Anspruch den jeder AN selber einklagen muss und das kann nicht der BR übernehmen. Außerdem sollte mal ein Fachanwalt über den Arbeitsvertrag drüber schauen. Mein AG hat durch geschickte Formulierung in den AV das Entstehen einer betrieblichen Übung ausgeschlossen (Stichwort Schriftformklausel)

BA
BR Astrid

17.02.2022 um 13:54 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten. Das hat mir sehr weitergeholfen. Vor allem der Link von Dummerhund. Das wäre meine letzte Argumentation noch gewesen. Letztendlich habe ich das nicht mehr gebraucht. Unsere GL konnte sich dann doch nicht mehr sträuben nachdem ganz Köln zur Brauchtumszone erklärt wurde.

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