Erstellt am 09.02.2022 um 12:35 Uhr von Pickel
Welches Gleichbehandlungsgesetz?
Erstellt am 09.02.2022 um 12:43 Uhr von Xereme
Das ist eben die Frage. Für meinem Verständnis müsste ja hier der Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. Gleichbehandlung generell gelten oder bin ich da total falsch dran. sry für die falsche Formulierung bzgl. Gleichbehandlungsgesetz. Ich meine halt, das dies für alle bezahlt werden müsste, wenn man solche Aktion startet
Erstellt am 09.02.2022 um 12:49 Uhr von RudiRadeberger
https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/sonderzahlungen-corona-praemie-muss-sie-an-alle-arbeitnehmer-und-in-gleicher-hoehe-gezahlt-werden-f132069
Er darf das durchaus differenzieren. Er kann dann nur innerhalb der Gruppe "Logistik" nicht wirklich Unterschiede machen.
Erstellt am 09.02.2022 um 13:23 Uhr von Enigmathika
Ich stimme RudiRadeberger zu.
Ihr könntet als Betriebsrat natürlich trotzdem den Arbeitgeber fragen, warum er die Prämie an die Mitarbeiter:innen der Logistik ausgezahlt hat und daraus eventuell ableiten, ob die Kolleg:innen der Produktion nicht auch Anspruch darauf hätten.