Erstellt am 26.08.2011 um 13:08 Uhr von gironimo
Es ergibt sich aus dem BetrVG, dass durch die Kündigung beim Ausscheiden auch die BR-Mitgliedschaft endet.
Es ist natürlich auch eine Frage der Fairness, das man dem/der BR-Vorsitzenden mitteilt, das man gekündigt hat. Auch solltest Du überlegen, ob Du nicht sofort Dein Mandat niederlegst. So kann sich der Nachrücker schon mal einarbeiten und Du kannst ihm noch Rückfragen, die sich ergeben, beantworten.
Erstellt am 27.08.2011 um 03:29 Uhr von DonJohnson
Sorry, aber bei dieser Fragebin ich persönlich froh, dass du nicht mehr BRM bist. Kleiner Tipp, lass es für die Zukunft oder lerne .- eines von beiden... hoffentlich bist du besser in deinem Job wie als BRM...