BR Mitgleidschaft kündigen bei AG wechsel?
Ich bin Betriebsratsmitglied und werde zum 30.09. bei meinem AG kündigen da ich zum 01.10. einen neuen AG habe! Muss ich meine BR Mitgliedschaft separat schriftlich kündigen bevor ich gehe oder ist das mit der eigentlichen Kündigung bei AG abgegolten? Gruß tomcai
Community-Antworten (2)
26.08.2011 um 15:08 Uhr
Es ergibt sich aus dem BetrVG, dass durch die Kündigung beim Ausscheiden auch die BR-Mitgliedschaft endet.
Es ist natürlich auch eine Frage der Fairness, das man dem/der BR-Vorsitzenden mitteilt, das man gekündigt hat. Auch solltest Du überlegen, ob Du nicht sofort Dein Mandat niederlegst. So kann sich der Nachrücker schon mal einarbeiten und Du kannst ihm noch Rückfragen, die sich ergeben, beantworten.
27.08.2011 um 05:29 Uhr
Sorry, aber bei dieser Fragebin ich persönlich froh, dass du nicht mehr BRM bist. Kleiner Tipp, lass es für die Zukunft oder lerne .- eines von beiden... hoffentlich bist du besser in deinem Job wie als BRM...
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