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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausbildungsverhältnis nach nicht bestandener Prüfung beenden trotz JAV-Mitgleidschaft?

M
Marius
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

eine Frage: Ist es rechtens, dass der Betrieb einem Auszubildenden verweigert, dass dieser die Abschlussprüfung ein zweites Mal wiederholt, auch wenn dieser in der JAV ist?

Folgende Situation: Der Auszubildende ist schon zwei Mal bei seiner kaufmännischen Abschlussprüfung durchgefallen. Der Betrieb ist verpflichtet, den Auszubildenden einmal wiederholen zu lassen, alle weiteren Wiederholungen vom Betrieb aus sind freiwillig. Der Auszubildende ist Stellvertreter in der JAV. Darf der Betrieb das Ausbildungsverhältnis dennoch beenden, nachdem der Auszubildende das zweite Mal durch die Prüfung gefallen ist?

Gruß und Dank im Voraus.

8.11609

Community-Antworten (9)

M
Mainpower

14.01.2010 um 13:28 Uhr

Hallo, auch ein JAV-Mitglied hat keine Sonderrechte. Wenn der Betrieb ihn die Prüfung einmal wiederholen lies hat sie ihre Verpflichtung erfüllt. Das Ausbildungsverhältnis ist somit nach zweimaliger mißglückter Prüfung beendet.

M
Marius

14.01.2010 um 13:39 Uhr

Hallo,

in der JAV hat man aber wie im BR Kündigungsschutz. Darauf zielt meine Frage ab.

Greift der Kündigungsschutz an dieser Stelle?

B
beowolf

14.01.2010 um 13:43 Uhr

@Marius

Ich denke in dem Fall greift das nicht, da das Ausbildungsverhältnis nach zwei nicht bestandenen Prüfungen beendet ist. Wo kein Ausbildungsverhältnis - da kein Mitglied in JAV.

P
Petrus

14.01.2010 um 14:01 Uhr

Hat der JAVi seinen Antrag nach §78a gestellt? Und gibt es derzeit offene Stellen für ungelernte Hilfsarbeiter im Betrieb? Dann steht sie zumindest erstmal nicht auf der Straße...

D
DrHouse

14.01.2010 um 14:09 Uhr

Marius, lies mal im Handkommentar(Fitting) § 78a Rn 14. Da steht so einiges über nicht bestandene Ausbildungsverhältnisse.

Gruß Dr.House

M
Marius

14.01.2010 um 17:25 Uhr

Danke erstmal. Habe mir § 78a Rn 13+14 mal durchgelesen. Zu meiner Frage/"meinen" Fall steht dort nichts drin. Es geht dabei ja nur um den Antrag zur Übernahme und Beschäftigungsanspruch nach der Ausbildung, nicht aber um eine etwaige Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bei mehrmalig nichtbestandener Prüfung.

R
Rattle

14.01.2010 um 20:26 Uhr

@Marius

"Es geht dabei ja nur um den Antrag zur Übernahme und Beschäftigungsanspruch nach der Ausbildung, nicht aber um eine etwaige Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bei mehrmalig nichtbestandener Prüfung."

dazu wirst du auch nichts finden, weil nach einem zweiten versuch ende im gelände ist!

wurde hier auch schon gesagt, lies alles mal richtig durch.

mfg

N
NiemandXXL

15.01.2010 um 09:24 Uhr

Da steht aber nichts von nach bestandener Prüfung. Er hat also immerhin das Recht die Weiterbeschäftigung als Hilfskraft zu verlangen, wenn er das schriftlich innerhalb der letzten 3 Monate seiner Ausbildungszeit verlangt. Ist aber das Ausbildungsverhältnis bereits mit dem durfallen bei der Prüfung beendet kann er keinen Anspruch mehr geltend machen. Eine Weiterbeschäftigung als ungelernte Hilfskraft kann der AG nur ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann.

Eine weitere Prüfung ergibt ja auch keinen Sinn, da sich am unvermögen des Auszubildenden ja nichts ändern wird. Die kaufmännische Abschlussprüfung ist ja eine recht einfache Prüfung.

M
Marius

15.01.2010 um 13:18 Uhr

"Einfach" würde ich zumindest im Falle der Industriekaufleute nicht unterstreichen wollen. Das Urteil kann ich mir erlauben. "Machbar" könnte man hier aber anbringen, denke ich.

Danke für die Antworten. Ich denke, eine Weiterbeschäftigung, egal in welcher Form, hätte hier ohnehin wenig Sinn gemacht.

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