Guten Tag W.A.F Team und Forum Besucher.

Zur Schilderung: auf Wunsch mehrere MA , wollen wir einige BV aktualisieren, neu aufzufassen.
Frage: alte BV durch Neuverwassung (wegen besserer verständlichkeit und Aktualisierung von neuen Rechtsvorm) Exta Kündigen, oder Löst die neue BV bei Geltungs machung den Alten Vertrag auf, da das selbe Tema damit geregt wird.

Bezüglich dem Tema der Erschwernisszulage besteht im TVöD -E. Teil.2 §19 Eine Regelung, die ziemlich Schwamig ist. Nach weiteren Nachforschungen fand ich ein TV der von der Gewerkschaft und des Betriebs beschlossen wurde 2001 Örtlicher TV über Er.Zuschläge die sich auf das Alte BMT-Gll beziehen, was ja durch den TVöD abgelöst wurden ist.
Fakten zum ÖTV: dort wird auch die Höhe und Dynamisirung der Pauschale geregelt.
Frage 1: Bezieht sich der Alte ÖTV nun automatisch auf das TVÖD? Wenn im Vertrag geschrieben ist das Änderung des TV. BMT-Gll die Regelung entsprechend angepasst werden soll?
Frage 2: kann eine BV aufgefasst werden die sich nun auf das TVÖD bezieht und die Er.Zulage weitgehend Regelt. Z.b zusammenführun von Zulagen.
Was sollte in der BV zur Erzulage noch geregt werden, worauf ist zu achten ?

Fürs erste sollte da genügen es komme aber sicher noch mehr Fragen auf.

Auf eine Informative zügige Antwort freu ich mich sehr .

Lasse liebe grüße da,
Zapata Arias