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Gremium möchte sich von Kollegin trennen

S
Stephanie
Nov 2016 bearbeitet

Wie "einfach" kann ein Gremium ein Betriebsratmitglied "loswerden"? Wir haben eine Kollegin, die regelmäßig nicht an Sitzungen teilnimmt, da ihr die Arbeit innerhalb ihrer eigenen Abteilung wichtiger erscheint. Wir haben mehrfach mit ihr gesprochen und ihr nun eine Frist zum Überlegen gegeben. Es kam keine Antwort... was können wir tun? Wäre es das Einfachste, sie würde von sich aus sagen, sie lege ihre BR-Tätigkeit nieder?

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Community-Antworten (5)

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DocPille

25.08.2011 um 17:35 Uhr

Ja das wäre wohl das beste

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DonJohnson

25.08.2011 um 18:47 Uhr

oder besser gesagt das einfachste...

Um zu zeigen, dass die BR Arbeit vor geht, reicht das Informationsblatt für Vorgesetzte... sollte sie noch immer nciht einsichtig werden, und sie nutzt die Mitgliedschaft lediglich um den erweiterten Kündigungsschutz zu haben, tja, dann kann man so erstmal nciht viel machen...

Vielleicht hat sie auch Angst vor dem AG, wer weiß... aber so oder so ist es immer schlecht ein BRM zu sein, welches sein Amt nciht ernst nimmt und glaube mir, das macht auch einen ganz ganz blöden Eindruck beim AG und kann unter Umständen auch negative Begleiterscheinungen bei dem haben - wenn Sitzungen neu angesetzt werden müßten z.B. .

M
Moselaner

25.08.2011 um 21:31 Uhr

Wenn die Kollegin nicht freiwillig geht, bleibt nur ein Antrag des BR beim Arbeitsgericht nach § 23 Abs. 1 BetrVG.

U
Ulrik

26.08.2011 um 10:50 Uhr

Ein BRM bekommt an eigentlich nur dann aus dem BR, wenn ein grober Pflichtverstoss vorliegt. Es reicht ein einzelner Pflichtverstoss, der das Kriterium "grob" erfüllt. Allerdings, wie der moselaner schreibt, fällt diese Entscheidung letztlich das ArbG auf Antrag des BR.

Was ist nun ein grober Pflichtverstoss? Gem. Fitting § 23 Rn 19 zählt ein ständiges unentschuldigtes Fernbleiben von den Sitzungen als solcher Verstoss. Unentschuldigt ist m. E., wenn die Vorrangigkeit des BR-Mandats nicht "anerkannt" wird, sondern die eigene Arbeit lieber gemacht wird.

Aber, wie gesagt, letztlich gibt es da nur eine Entscheidung, wenn der BR per Beschluß ein Verfahren beim ArbG beantragt.

B
blackjack

26.08.2011 um 11:06 Uhr

...man könnte das Thema ja mal auf einer Betriebsversammlung ansprechen.

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