Geforderte Urlaubsanträge
Hallo BR Kollegen, wir sind etwas unsicher und fragen hier mal im Forum nach Euren Meinungen, bevor etwas unternehmen. Unser AG hat, ohne den BR zu fragen eine Email an die Belegschaft gesendet. Der AG fordert die Arbeitnehmer auf, bis 07.10.2011 alle restlichen Urlaubstage einzuplanen und per Urlaubsschein zu beantragen. Der Mitarbeiter hätte den Urlaub komplett im laufenden Jahr zu nehmen. Wir sind der Meinung, der Mitarbeiter soll seinen Urlaub im laufenden Jahr nehmen ist ok, er dient ja zur Erholung dem Jahr. Aber die Aufforderung den Urlaub von allen soll bis zum 07.10.2011 geplant und eingereicht werden ist mitbestimmungspflichtig nach §87.1 BetrVG. Ist das Richtig? Eure Meinung bitte Danke Julia
Community-Antworten (9)
25.08.2011 um 15:21 Uhr
Das der Urlaub im laufenden Jahr genommen werden muss steht im BUlrG. Nur in Ausnahmefällen darf der Urlaub mit ins neue Jahr genommen werden.
Die Kollektive Maßnahme den den Urlaubsschein über die restlichen U-Tage bis zu 07.10 einzureichen scheint mir unter §87 Abs. 1 Nr. 1 + Nr. 5 zu fallen. Ich würde das Mitbestimmungsrecht einfordern.
25.08.2011 um 16:03 Uhr
Was wollt ihr da mitbestimmen? Es ist doch sein gutes Recht, Planungssicherheit zu bekommen, normalerweise hat so ein Urlaubsplan noch im Vorjahr zu erfolgen. Er muss doch die Urlaubswünsche kennen, um sie auch zu koordinieren. Schlamperei, wenn das noch nicht gemacht wurde. Was anderes wäre, wenn er die Urlaubstage vorschreiben wollte, aber das ist nicht der Fall.
25.08.2011 um 16:22 Uhr
Abs. 5 des § 87 (1)
- Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
Die Forderung des AG fällt ja doch wohl unter den 1. Halbsatz
Dieses vor allem, da der AG ja verlangt zu diesem Zeitpunkt den KOMPLETTEN Jahresurlaub zu planen und zu beantragen. Der AN damit also keine Chancen mehr hat ggf. aus persönlichen oder familiären Gründen notwenige Urlaubstage welche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind später in Anspruch nehmen zu können. Dem AG fehlt für diese Forderung ganz einfach die Rechtsgrundlage.
Er unterläuft damit das Recht der AN aus § 7 Bundesurlaubsgesetz
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs. (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
25.08.2011 um 16:33 Uhr
@eveline " Dieses vor allem, da der AG ja verlangt zu diesem Zeitpunkt den KOMPLETTEN Jahresurlaub zu planen und zu beantragen. Der AN damit also keine Chancen mehr hat ggf. aus persönlichen oder familiären Gründen notwenige Urlaubstage welche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind später in Anspruch nehmen zu können. Dem AG fehlt für diese Forderung ganz einfach die Rechtsgrundlage." Lies nochmal
den Beitrag von Juliasi!
Es geht um den Rersturlaub von 2011. Da sehe ich keine MBR des BR. Der AG braucht ja nicht mal darauf hinzuweisen dass der Jahresurlaub bis 31.12. genommen werden muss
25.08.2011 um 18:42 Uhr
Also, wir(DRK) haben eine BV dafür,in der u.a. der Vorgesetzte bzw. AG verpflichtet wird dem einzelnen AN zu Beginn des letzten Quartals auf den noch vorhandenen Urlaub hinzuweisen und ihn aufzufordern seine Resturlaubsplanung zeitnah zu verplanen. Ich finde die Forderung nicht unangemessen.
25.08.2011 um 18:54 Uhr
Ja nu, es ist so wie es ist. In meinen Augen hat der BR schon ein MBR - zumindest was die Frist an geht. Also bis wann das eingereicht werden muß. Dann gibt es die Mitbestimmung, wenn der AG einzelne Urlaubswünsche ablehnen sollte.
So oder so würde ich den AG darauf hinweisen, das soch zukünftig entweder früher dem BR mitzuteilen, oder noch besser eine BV mit dem AG abschließen, die die Urlaubsgrundsätze regelt... Sollte ein BR IMHO eh machen ;-)
25.08.2011 um 19:13 Uhr
Ich bin voll bei Dir lieber DJ. Nur es wird dann eine Frist geben und der Urlaub verfällt trotzdem am 01.01 soweit es keinen Übertragungsgrund gibt. Also die oben geschilderten Probleme lösen wird es nicht...
Aber es kann nie schaden sich als BR mit Urlaubsgrundsätzen zu beschäftigen.
25.08.2011 um 20:46 Uhr
jepp Paula, ist so, darum würde ich ja auch vernünftig mit dem AG sprechen wegen der Frist etc und es für die Zukunft regeln... habe aber auch nur meine Minung zur Mitbestimmung mitgeteilt ;-)
Urlaub ist immer so eine Sache...
26.08.2011 um 11:06 Uhr
@Juliasi
Also, das ihr definitv in der MBR seid da es sich bei der Frage bis wann ein Urlaubsantrag eingereicht werden muß definitiv um einen "allgemeinen Urlaubsgrundsatz" handelt wurde schon gesagt.
Aber ich will noch ein Detail einwerfen:
Im Rahmen der Mitbestimmung soll bzw. kann es nicht Euer Ziel sein, etwas derartiges wie der AG will zu verhindern, sondern vielmehr in dabei zu unterstützen - und allerdings eben was den Termin usw. angeht Euer eigenes praktisches Wissen einzubringen!
Fakt ist doch, das alle AN ihren Urlaub nehmen müssen und gleichzeitig die Firma handlungsfähig bleiben muss. Das erfordert i.d.R. ein gehöriges Quantum an Planung. Und genau darum geht es eben. Wenn man keine Regeln aufstellt bis wann die AN ihren Urlaub - zumindest einen angemessenen Teil davon - verplanen SOLLEN ("müssen" ist unangebracht, da es kaum ein Mittel gibt die Planung zu erzwingen), dann riskiert man eben das am Ende des Jahres noch viele Kollegen erhebliche Mengen an Resturlaub vor sich herschieben - was fast zwingend zur Übertragung führt. Es ist also auch im Interesse des BR das die Mehrzahl der Kollegen versucht ihren Urlaub frühzeitig zu verplanen. Ich kenne Firmen in denen der AG verlangt den Urlaub schon im VORJAHR komplett zu verplanen (z.B. hier bei uns im TOOM-Baumarkt). Das wiederum halte ich für übertrieben und wenn diese Kollegen einen BR hätten würde ich dem empfehlen in die Spur zu kommen.... Aber vielleicht erkennst Du an diesem Extrem-Beispiel wo das MBR des BR hinzielt. WAS für Euch gut und richtig ist ergibt sich einzig aus dem was bislang war, und was bislang zu Problemen geführt hat. Gab es tatsächlich niemals Probleme, dann regelt einfach das was schon immer gegolten hat in einer BV. Gab es Probleme, lasst Euch was einfallen was die Probleme beheben könnte, aber gebt dem AG nicht vollkommen freie Hand, vor allem wenn es vollkommen unnötig ist......
Verwandte Themen
Gilt ein Urlausantrag nach einer bestimmten Frist automatisch als genehmigt?
ÄlterUnser AG bearbeitet seit einiger Zeit keine Urlaubsanträge mehr. Soll heißen, alle Urlaubsanträge der Belegschaft gehen immer Freitags zum Geschäftsführer und sollten dann am Montag wieder zurückko
Urlaubsplanung für 2009
ÄlterGuten Abend, wie im jedem Jahr wird im Oktober vom AG verlangt die Urlaubsanträge für das Folgejahr abzugeben. Dieses Jahr ist vorgekommen, dass der AG mit der Genehmigung der Urlaubsanträge sehr
Urlaubsantrag
ÄlterIn der mitbestimmten Urlaubsordung (noch keine Betriebsvereinbarung) unseres Betriebes heisst es: "Urlaubsanträge werden von dem zuständigen Bereichsleiter ggf. nach Zustimmung eines Teamleiters geneh
Stützunterschriften - welche Anzahl ist erforderlich?
ÄlterHallo ! Wenn wir eine Persönlichkeitswahl durchführen wollen und es somit im Grunde nur eine Liste gibt, muss jeder der Bewerber/innen die geforderte Anzahl von Stützunterschriften beibringen oder be
Keine Betriebsversammlung alle 3 Monate - Was kann man unternehmen, wenn der BR nicht die nach §43 des Betrvg. geforderte Betriebsversammlung abhält?
ÄlterWas kann man unternehmen, wenn der BR nicht die nach §43 des Betrvg. geforderte Betriebsversammlung abhält? Es werden auch keine 2 Abteilungsversammlungen dafür abgehalten.