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Stützunterschriften - welche Anzahl ist erforderlich?

S
Setrem
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ! Wenn wir eine Persönlichkeitswahl durchführen wollen und es somit im Grunde nur eine Liste gibt, muss jeder der Bewerber/innen die geforderte Anzahl von Stützunterschriften beibringen oder benötigt nur die gesamte Liste die geforderte Anzahl von Stützunterschriften (bei uns mind. sechs) ?

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Community-Antworten (10)

FB
Frank B.

01.12.2005 um 14:33 Uhr

Die Stützunterschriften gelten für die gesammte Liste! Die Kandidatenliste muss aber erst abgeschlossen sein, dann dürfen erst die Stützunterschriften eingesammeit werden! Besser man findet zwei bis drei Unterstützer mehr als nötig, dann gibt es im Nachhinein weniger Probleme falls es sich jemand anders überlegt oder irgendwelche Mängel auftreten.

P
packer

01.12.2005 um 17:10 Uhr

hä? persönlichkeitswahl und liste beißen sich aber! das geht doch gar nicht?

gruß, packer

RI
Ramses II

01.12.2005 um 22:30 Uhr

Selbstverständlich "beißt" sich das nicht!

Siehe BetrVG § 14 (2) 2ter Satz

M
mumie

02.12.2005 um 20:23 Uhr

Wenn ihr 6 Stützunterschriften braucht, dann habt ihr also mehr als 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer. Also müsste der Betriebsrat mindestens aus 7 Personen bestehen, falls die Wahlberechtigten auch "in der Regel" Beschäftigte sind. Richtig? Diese 7 können auch selber Stützunterschriften abgeben. Ihr habt also genug Stützunterschriften. Diese Stützunterschriften gelten für diese (einzige! ) Liste. Nur wenn es bei dieser einen Liste bleibt, habt ihr Personenwahl.

Ich kenne eine Firma, da haben sich die Beschäftigten selber eine Bedingung verpasst, welche den Zugang zu dieser einen Liste regelt: Jeder der drauf will, muss 6 Kollegen benennen, die wollen, das diese Person auf die Liste soll. - In dieser Firma scheint das auch gut zu klappen. Es sind zufällig auch 6.

P
packer

02.12.2005 um 20:44 Uhr

hi ramses,

kannste mir das mal genauer erläutern? ich war der meinung, daß man entweder kandidaten wählt oder listen, aber doch keine listen bei einer persöhnlichkeitswahl?

gruß, packer

F
ferdi

03.12.2005 um 00:50 Uhr

@ Setrem, wir haben auch Persönlichkeits, unsere Liste lag gestern aus. Konnte nicht besser sein, wir hatten auch Betriebsversammlung. Wer ein 20 zigstel von der Belegschaft als Stützunterschrift hat ist zur Wahl zugelassen.

ferdi

RI
Ramses II

03.12.2005 um 00:54 Uhr

Packer,

schau doch mal in den § 14 (2) BetrVG.

Entweder wird eine Liste eingereicht auf der dann alle Kandidaten stehen, dann gibt es Persönlichkeitswahl, oder es werden mehrere Listen eingereicht, dann gibt es Listenwahl.

Werden fälschlicherweise viele "Listen" mit je einem Kandidaten eingereicht, dann gibt es auch Listenwahl. Hat den fatalen Nachteil dass es dann keine Ersatzmitglieder gibt.

RI
Ramses II

03.12.2005 um 00:56 Uhr

ferdi,

wenn das stimmt was Du da schreibst, dann habt Ihr schon den ersten fetten Anfechtungsgrund für die Wahl!

Warum habt Ihr Euren Wahlvorstand nicht auf eine Schulung geschickt?

F
ferdi

03.12.2005 um 01:59 Uhr

@ Ramses, stimmt das nicht? Begründung bitte. Weil eine Schulung im Interesse der Arbeitnehmerschaft rausgeschmissenen Geld wäre.

Ich bin kein Arbeitsrechtler meine Kommentare beziehen sich auf den Berufsaltag. Von Dir habe ich bisher nur klugsch... Fragen gelesen. In irgendeiner Weise verwertbare Antworten gibt es leider von Dir nicht.

Ich habe noch auf Knoblauch und Dienstplan geantwortet. Welche Vetos hast Du dazu?

ferdi

RI
Ramses II

03.12.2005 um 15:11 Uhr

ferdi,

ob das wirklich stimmt kann ich doch nicht feststellen. Du hast geschrieben dass das so bei Euch ist, also musst Du auch beurteilen können, ob das so stimmt.

"Weil eine Schulung im Interesse der Arbeitnehmerschaft rausgeschmissenen Geld wäre." Gut, das kann ich nicht beurteilen weil ich die Kollegen von Eurem Wahlvorstand nicht kenne. Wenn das aber tatsächlich so ist, dann habt Ihr vermutlich die falschen Personen in den WV gewählt. So macht Ihr eine "Betriebsratswahl" die durch und durch anfechtbar ist, auch so kann man Geld rausschmeissen.

"Ich bin kein Arbeitsrechtler meine Kommentare beziehen sich auf den Berufsaltag." Wenn es um die Wahlen und die BR-Arbeit geht (und das ist Inhalt dieses Forums), dann sollte man zumindest Verhaltensweisen schildern die mit der gesetzgebeung im Einklang sind. Es mag ja sein dass bei Euch die Manipulation von Betriebsratswahlen Berufsalltag ist, dann sollte man das aber hier nicht breittreten.

"Von Dir habe ich bisher nur klugsch... Fragen gelesen." Du musst mich verwechseln. Ich habe hier unter Garantie noch nie eine Frage gestellt!

"In irgendeiner Weise verwertbare Antworten gibt es leider von Dir nicht." ferdi, wenn Du meine Antworten nicht verwerten kannst, dann liegt es sicherlich nicht an mir.

"Ich habe noch auf Knoblauch und Dienstplan geantwortet. Welche Vetos hast Du dazu?" Häh? Wie meinen? Ich antworte üblicherweise auf Papier oder elektronische Weise.

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