Wir haben im Juni 2009 einen BR gewählt (ca. 730 AN / 13 BR Mitglieder).
Nächster offizieller Wahltermin wäre 2014.

Jetzt wird zum 31.12.2011 das bisherige Unternehmen durch Ausgliederung von unterschiedlichen Bereichen in eigene Unternehmen geteilt.
Wir werden dann nur noch ca. 250 AN in unserem "alten" Betrieb sein.

Wir verstehen den §13 Abs. 2 Satz 1 nicht so richtig.
Außerhalb dieser Zeit ist der BR zu wählen wenn, ...mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl gerechnet...

Heißt das jetzt für uns, da mehr als 24 Monate nach der letzten Wahl vergangen sind und sich die beschäftigten AN um die Hälfte reduzieren müssen wir neu wählen
oder heißt das jetzt, weil wir schon 24 Monate im Amt sind, müssen wir NICHT neu wählen, sondern bis zur nächsten offiziellen Wahl warten.

Vielen Dank für Eure Hilfe