Erstellt am 23.08.2011 um 17:49 Uhr von Tanzbär
Gar nicht.
Was war denn das für ein Beschluss zu einer nichtstattfindenden Entfristung? Kann ich mir gar nicht vorstellen.
Bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages wird das Ende desselben gleich mit festgelegt. Da brauch nichts mehr beschlossen werden, denn da liegt keine Kündigung vor.
Eine Entfristung oder nicht hat mit euren Beschlüssen nichts zu tun. Das entscheidet ein anderer ganz allein.
Erstellt am 23.08.2011 um 18:29 Uhr von Kurzarbeiter
Anfechtungist gar nicht notwendig. Denn bei fehlerhafter Ladung konnten keine gültigen Beschlüsse gefasst werden. Ggf. kann aber ein BR noch fehlerhafte/nichtige Beschlüsse heilen.
Erstellt am 23.08.2011 um 18:31 Uhr von charlot
Es könnte aber sein, dass der BR hier Einstellungen zugestimmt hat. Doch hier sei auf die Antwort von kurz.... verwiesen.
Doch dürfte es nun vermutlich dann für ein heilen zu spät sein. Also Zustimmung durch Fristablauf. Unumkehrbar.
Erstellt am 23.08.2011 um 18:46 Uhr von gironimo
so wie Charlot sehe ich das auch. Es kann ja nur so sein, dass der BR externen Einstellungen zugestimmt hat. Der AG wird sich darauf berufen, dass er davon ausgegangen ist, die Zustimmung sei ordnungsgemäß erfolgt und er hat die Einstellung durchgeführt. Ende.
Du solltest den Punkt aufgreifen, dass Du nicht geladen wirst und hier ein ernsthaftes Gespräch mit dem/der Vorsitzenden führen. Hier kann eine Amtspflichtverletzung vorliegen.
Erstellt am 23.08.2011 um 18:53 Uhr von Tanzbär
Ich lese da nichts von einem Beschluss zu Einstellungen
> (ca. 25 Neueinstellungen in den letzten 3 Monaten)
Die genannten waren schon einige Zeit vorher beschlossen.
> Eine Kollegin soll nach 42 Monaten Befristung nicht Entfristet werden
> Jetzt möchte ich diesen Beschluß anfechten.
Und dazu gibt es nichts zu beschließen, ob ordentliche Ladung oder nicht!