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Mir stinkts so langsam

A
Angängerin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Gestern hatten wir Sitzung, was mir aber erst gesagt wurde, als ich in mein Auto stieg (arbeitsende) um Heim zu fahren. Ich konnte auch nicht bleiben,da eins meiner Kinder auf mich wartete.

Nun heißt es ich hätte kein Interesse an der BR-Arbeit. Das stimmt keineswegs, denn ich bin immer da wenn man mich einladen würde. Aber nach Arbeitsschluß zu sagen das in 30 Minuten eine ordentliche Sitzung ist, ist schon recht dreist.

Ich sagte das ich nicht bleiben kann und sagte aber auch "ohne Einladung kein Beschluß". Heute höre ich das sie doch einen Beschluss verfasst haben.

Da ich noch nicht so arg lang im BR bin frage ich euch, wie kann ich den Beschluss anfechten, damit das mit den Einladungen mal endlich klappt.

Bei uns liegt vieles im Argen und wenn ich mal was sage wird immer nur gesagt das ich nicht so kleinlich sein soll. Es gibt nur 1 BR Versammlung im Jahr die von der GL geführt wird, Mobbing wird unter den Teppich gekehrt, die Vorsitzende macht Sitzungen wie sie gelaunt ist u.s.w. Der Rest des 7er Gremiums schwimmt mit der Masse, das ist so herrlich bequem. Mich als ehemals Nachrücker wollen sie auch dazu bewegen, doch dafür hab ich das Amt nicht angenommen.

Ich hab mit Engelszungen auf die Vorsitzende eingeredet und sie darauf aufmerksam gemacht, das sie ihre Pflicht verletzt, doch sie sah das eher als einen Angriff und versucht jetzt (was mir ein Gremiumsmitglied bestätigte) alles um mich zu foppen.

In den Seminaren lernen wir soviel, was aber in der Firma wieder zunichte gemacht wird.

Ich möchte mit dem anfechten des Beschlusses einen Anfang meiner Ernsthaftigkeit in die Wege leiten.

8.553011

Community-Antworten (11)

C
carrie

30.12.2008 um 15:44 Uhr

@Angängerin Erst mal schön, dass du dich nicht unterkriegen läßt:-) So ging es bei uns am Anfang auch ab und mittlerweile sind wir ein echt gutes Team. Ihr werdet ja sicherlich jeder ein BetrVG zur Hand haben!? § 29 Einberufung der Sitzungen, sagt ja, wie das auszusehen hat. Das die GL eine Betriebsversammlung führt, hab ich auch noch nicht gehört. Was waren denn die Beweggründe der anderen, in den BR zu gehen, Kündigungsschutz?

A
Angängerin

30.12.2008 um 15:56 Uhr

@carrie

die Anderen Mitglieder sind schon seit vielen vielen Jahren dabei. Welche Intension dahinter stand, weiß ich nicht.

Natürlich haben wir ein BetrVG und ich hab mir schon den Mund fusselig zitiert, doch die Vorsitzende sagt einfach nichts und dabei bleibts dann.

2 Mitglieder geben mir immer recht, aber wenns darum geht zu mir zu stehen, wenden sie sich ab, da sie der Vorsitzenden nicht in den Rücken fallen wollen. Ich hatte ein längeres Gespräch mit einem Gremiumsmitglied (unter 4 Augen) welche mir dann bestätigte das die Vorsitzende mich raus haben möchte, da ich die Fehler zu sehr in den Vordergrund stelle und mein Kampfgeis der Ihrigen wohl überlegen sei.

Ich will jetzt einfach mal ein Zeichen setzen indem ich den Beschluss anfechte. So kann es nicht weitergehen bei uns.

2009 wird wohl das Jahr des Kampfes geben.

Gruß

R
ridgeback

30.12.2008 um 18:08 Uhr

@Angängerin, es kann die Nichtigkeit von Betriebsratsbeschlüssen insbesondere als Vorfrage im Urteils- und Beschlussverfahren geltend gemacht werden. Nichtig sind Beschlüsse des Betriebsrats nur, wenn sie entweder einen gesetzwidrigen Inhalt haben (z. B. Verstoß gegen ein zwingendes Gesetz, BV oder einen TV) oder nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sind [BAG, Urteil vom 23.8.1984, 2 AZR 391/83].

O
Olaf

30.12.2008 um 19:06 Uhr

Ich glaube Angängerin und wenn ich ehrlich bin auch mich interessiert, wie man praktisch in so einem Fall vorgehen muss.

Wenn ich ridgeback richtig verstehe muss das BR-Mitglied vor dem Arbeitsgericht klagen. Wie macht man das und wie steht es mit den Kosten? Wie sieht es aus, wenn man Mitglied der GEW ist und wenn nicht?

L
Lotte

30.12.2008 um 19:10 Uhr

Angängerin, pass bitte auf, dass Du beim Kämpfen nicht untergehst und sich am Ende ein Dritter freut. Hier kopiere ich Dir jetzt mal die zuständige RN aus dem alten Däubler unter § 33 BetrVG RN 23:

"Streitigkeiten über die Beschlussfähigkeit des BR und die Rechtswirksamkeit seiner Beschlüsse entscheidet das ArbG im Beschlussverfahren, ggf. als Vorfrage im Urteilsverfahren. .... "

Und unter RN 25: "Beispiele für eine nichtige Beschlussfassung: – nicht ordnungsgemäße Ladung aller BR-Mitglieder (bzw. Ersatzmitglieder; vgl. auch Rn. 12 f.) unter Mitteilung der Tagesordnung (BAG 28. 4. 88)..."

Du musst also einen Antrag auf ein Verfahren beim ArbG stellen. Am besten lässt Du Dich von der Rechtsabteilung der Gew. oder von einem Fachanwalt beraten.

R
Rosemariele

30.12.2008 um 21:11 Uhr

@Olaf

......und wie steht es mit den Kosten? Die Kosten trägt der AG. Im Ergebnis hat man dann vielleicht Recht bekommen aber auch mindestens zwei Seiten "beglückt", den BRV/BR und AG und ggf. auch noch einen Dritten, nämlich den dessen Angelegenheit wegen eines nicht ordnungsgemäßen Beschluss nun möglicher wiese "wackelt".

Daher sollte man immer nochmals reden und dann darauf hinweisen, dass man sollte es sich nicht ändern, dann leider ein Beschlussverfahren gegen den BR/BRV mit all den dann möglichen Folgen einleiten muss.

Hier könnte dann z.B. auch die GEW vermittel, wäre auf alle Fälle der bessere Weg.

K
Kriegsrat

31.12.2008 um 00:10 Uhr

ich glaube, die von dir angesprochenen Probleme gibt es in vielen gremien, eine mischung aus inkompetenz (auch der vorsitzenden) und sorglosigkeit, vor allem, wenn man noch nie in verlegenheit kam, beschlüsse gegenüber dem arbeitgeber vor gericht durchzusetzen, denn wenn einem so ein beschluss ohne ordentliche ladung, tagesordnung, protokoll etc. einmal von einem arbeitsrichter "um die ohren gehaut wird", setzt erst der lernprozess ein....

ich würde dir auf jeden fall von deinem vorhaben abraten

bekämpft sich der br untereinander, ist er meistens gelähmt und kann seinen eigentlichen aufgaben nicht mehr nachkommen

schwimm doch erstmal lieber mit dem strom, stell dein ego zurück, auch wenn du recht hast, weise immer wieder in den sitzungen darauf hin, wie es richtig laufen sollte, aber belasse es dann dabei, denn im grunde geht es bei der br-arbeit darum, für die mitarbeiter bestmögliche zustände zu erreichen, und wenn dies bei euch (trotz eklatanter formmängel bei der br-arbeit) erreicht wird, sollte es dir recht sein. sind jedoch die mitarbeiter ebenfalls unzufrieden mit den leistungen des br, solltest du unterschriften sammeln (mindestens ein viertel der wahlberechtigten)und gegebenenfalls neuwahlen initiieren (§23 BetrVG)

alles andere artet nur in einen unschönen kleinkrieg aus, bei dem du als einzelkämpfer vermutlich irgendwann auf der strecke bleiben wirst....

man muß des öfteren im leben einen gang zurückschalten um dann bei enstprechender gelegenheit richtig durchzustarten.......

K
kallinrw

31.12.2008 um 02:41 Uhr

@ Angängerin

Ich sehe das etwas anders als ich würde das auch weiter verfolgen. Es scheint so das eurer BR Krank ist bzw. der vorsitzende gut zum Chef ist. Der Vorsitzende hat nach Abs.2 Satz 3 alle Mitglieder des BR – für verhinderte Mitglieder die zuständigen Ersatzmitglieder – rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Diese Vorschrift gehört zu den wesentlichen und unverzichtbaren Verfahrensvorschriften, von deren Beachtung die Rechtswirksamkeit der BR-Beschlüsse abhängt . Die Ladung mit der Tagesordnung muss allen Sitzungsteilnehmern so rechtzeitig zugehen, dass sie sich auf die Teilnahme einstellen, notwendige Vorbereitungen (Informationen einholen, Unterlagen prüfen) treffen und dem Vorsitzenden eine etwaige Verhinderung mitteilen oder auf eine Verlegung hinwirken können. Das iist ja schonmal nach deiner Schilderung nicht gegeben.

Besondere Formen und Fristen schreibt das Gesetz nicht vor, so dass die Ladung auch mündlich und telefonisch zugehen kann. Dies ist aber auf wirklich dringende Fälle zu beschränken, da schon wegen der aber auch um Missverständnisse auszuschließen

Es bleit unstreitig und wurde auch vom BAG mehrmals Bestätigt ,das eine ordnungsgemäße Ladung und rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung die Voraussetzung für eine wirksame Beschlussfassung ist.

Streitigkeiten, z. B. über die Ordnungsmäßigkeit der Ladung zur Sitzung und der Mitteilung der Tagesordnung, , entscheidet das ArbG im Beschlussverfahren (§§ 2a, 80 ff. ArbGG ).

Ich würde sogar prüfen ob nicht der der Erlass einer einstweiligen Verfügung zulässig ist Wenn die Beschlüsse unaufschiebbare Wirkung haben bzw. sofort vom AG umgesetzt werden. Dies könnte die Anhörung zu personellen Dingen sein und andere im Betrieb dadurch benachteiligt werden.

Ich würde jetzt den Vorsitzenden unverzüglich Anschreiben, ihm den Sachverhalt unter aufzeigen das die Beschlüsse welsche gefasst wurde nach Rechtsprechung des BetrVG nichtig sind. (Werden Beschlüsse gefasst, ohne dass eine ordnungsgemäße Ladung erfolgt ist (vgl. Rn. 17 ff.), sind diese nichtig (FKHES, Rn. 68; zur Beschlussfassung über Angelegenheiten, die erst in der Sitzung in die Tagesordnung aufgenommen worden sind, vgl. Rn.20 ff.).

Weiter würde ich in dem Schreiben die rechtliche Vorgehensweise von dir als Ordentliches BR Mitglied auf zeigen.

Insgesamt stehst du vor einer Schwierigen Situation Du hast recht wenn du diese Verfahrensweise nicht dulden willst muss aber erst das Mittel der Verhältnismäßigkeit durchführen bevor du den Rechtsweg beschreitest.

Das heißt Anschreiben mit Hinweis der Nichtigkeit (konkret).und Behebung des Fehlers. (ordnungsgemäße Sitzung mit Tagesordnung)erst wenn seitens des Vorsitzenden oder den anderen BR Mitglieder eine Weigerung kommt kannst du nach meinem Dafürhalten den Rechtsweg einleiten

RW
rainer w

31.12.2008 um 03:18 Uhr

@Angängerin Ich schließe mich meinen Vorednern an. Und um es auf den Punkt zu bringen heißt es dann die Ladung ist nicht "Form und Fristgerecht".

W
Waschbär

31.12.2008 um 08:04 Uhr

@Angängerin,

Ich glaube die wollen testen, was du für eine bist. je nach dem ob dein BR mehr AG oder AN zugewandt ist. Könnte das für dich Positiv oder Negativ ausfallen.

Beiss dich durch zeig denen das du hart im nehmen bist UND keine eintagsfliege bist, dann werden sie dich schnell ium, Kreis aufnehmen und dafür sorge tragen das der umgang mit die Vernünftig ist.

Wichtig ist auch das Du nicht NUR Kritik verteilst SONDERN auch gleichzeitig Lösungsansätze mit bringst, dann nimmst du einigen Negativ BRs den Wind aus den segeln. Hat schon sein Grund warum mein Fell so Dick ist :-(

A
Angängerin

31.12.2008 um 16:20 Uhr

@All

danke für eure Beiträge. Ich glaube ich war gestern etwas ausser mir und hab überreagiert.

Bei uns läuft so vieles schief und ich denke das ich mich erstmal etwas zurück nehme und mir weiterhin, Wissen aneigne.

Ich werde Aufklärungsarbeit leisten und hoffen das die nächste Wahl etwas Positiveres bring.

Ich wünsche allen einen guten Rutsch ins Jahr 2009. Möge das neue Jahr unseren Kampfgeist in die richtige Richtung lenken, damit die Gerechtigkeit die Oberhand behält/gewinnt

Gruß Angängerin

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