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Fehlende Zustimmung des BR zu Kontrollfunktionen (Bewegungen der MA im Internet zu überprüfen und zu speichern)- Folgen?

W
wonne
Jan 2018 bearbeitet

Hallöchen,

in unserem Betrieb ist die private Nutzung des Internets, unter Androhung einer fristlosen Kündigung, verboten. Wie ich jetzt durch den "Buschfunk" erfahren habe, wurde einen Kontrollfunktion eingerichtet um die Bewegungen der MA im Internet zu überprüfen und zu speichern. Laut Gesetz bedarf eine solche Einrichtung der Zustimmung des BR, gelle? Diese wurde nicht eingeholt. Auf mein Gemotze beim Abteilungsleiter IT, reagierte dieser erschrocken und bot mir an diese Funktion sofort abzuschalten. Ich teilte ihm mit, dass er es weiterhin nutzen sollte, aber eine Kündigung wegen privater Nutzung des Internet nicht ohne Weiteres gerechtfertigt sein würde, da keine Zustimmung des BR vorlag. War meine Reaktion richtig oder habe ich mich zu weit aus dem Fenster gelehnt?

Gruß

Wonne

4.51301

Community-Antworten (1)

S
SSGG

17.01.2007 um 17:21 Uhr

Ich glaube nicht , daß Du dich zu weit aus dem Fenster gelehnt hast! Auch die weitere Nutzung ist ok, bis eine BV dazu unterschrieben ist. Ich würde aber die Kollegen darauf hinweisen, daß es eine solche Kontrolleinrichtung gibt und das der BR umgehend reagiert.

Irgendwie erinnern mich Deine Anfragen an BR versus renitentes Birkenstock Terrorregime.

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