Fehlende Zustimmung des BR zu Kontrollfunktionen (Bewegungen der MA im Internet zu überprüfen und zu speichern)- Folgen?
Hallöchen,
in unserem Betrieb ist die private Nutzung des Internets, unter Androhung einer fristlosen Kündigung, verboten. Wie ich jetzt durch den "Buschfunk" erfahren habe, wurde einen Kontrollfunktion eingerichtet um die Bewegungen der MA im Internet zu überprüfen und zu speichern. Laut Gesetz bedarf eine solche Einrichtung der Zustimmung des BR, gelle? Diese wurde nicht eingeholt. Auf mein Gemotze beim Abteilungsleiter IT, reagierte dieser erschrocken und bot mir an diese Funktion sofort abzuschalten. Ich teilte ihm mit, dass er es weiterhin nutzen sollte, aber eine Kündigung wegen privater Nutzung des Internet nicht ohne Weiteres gerechtfertigt sein würde, da keine Zustimmung des BR vorlag. War meine Reaktion richtig oder habe ich mich zu weit aus dem Fenster gelehnt?
Gruß
Wonne
Community-Antworten (1)
17.01.2007 um 17:21 Uhr
Ich glaube nicht , daß Du dich zu weit aus dem Fenster gelehnt hast! Auch die weitere Nutzung ist ok, bis eine BV dazu unterschrieben ist. Ich würde aber die Kollegen darauf hinweisen, daß es eine solche Kontrolleinrichtung gibt und das der BR umgehend reagiert.
Irgendwie erinnern mich Deine Anfragen an BR versus renitentes Birkenstock Terrorregime.
Verwandte Themen
Zustand nach Nicht-Annahme aller BR-Anträge ... Bitte um Hilfe!
ÄlterZu einem Arbeitgeber-Antrag auf Versetzung gemäß BetrVG § 99 wurden folgende BR-Anträge gestellt: BR Antrag auf qualifizierte Zustimmungsverweigerung gemäß § 99.2.1 (Verstoß gg. KBV Stellenbesetzu
BR stimmt Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz wiederholt zu
ÄlterHallo, was kann man tun, wenn der BR immer wieder mal einen Antrag auf Überstunden des AG genehmigt, obwohl die Höchstarbeitszeit von 48 Std. in der Woche ohnehin schon überschritten wird. Die geltend
Argumente / Grundlagen für eine Schichtzulage
ÄlterMoin, wir überarbeiten gerade eine BV zur Mehrschichtigkeit (u.a. 19-Schicht und Vollkonti mit 4 Teams) und würden bei der Gelegenheit gerne eine Art „Schichtzulage“ für die betroffenen Kollegen einb
Mehrarbeit / Überstunden
ÄlterHat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung? Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im
Videoüberwachung automatisierter Bereich - hat der BR ein Mitspracherecht?
ÄlterHallo zusammen, unser AG wird im Laufe der nächsten 2 Monate einen Arbeitsbereich komplett automatisieren, d.h. es wird kein MA dort mehr arbeiten. Es werden lediglich die Instandhalter Wartungs-K