Hallo hab da mal eine Frage ...
Eine Mitarbeiterin wird vorgeworfen 100€ unterschlagen zu haben. Sie wurde vom Arbeitgeber angehört, konnte aber nichts zu ihrer Verteidigung sagen. Aus diesem Grund hat der Arbeitgeber sie vor die Wahl gestellt: Aufhebungsvertrag oder fristlose Kündigung und Strafanzeige.
... Jetzt meine Frage: Muß der BR in diesem Falle nicht auch vorher informiert werden und ist diese Kündigung deshalb nicht unwirksam. Vor allem weil noch nicht 100% sicher ist, dass es wirklich diese Mitarbeiterin war.
Für Antworten wäre ich euch dankbar