Freiwillige Sonntagsarbeit
In unserem Betrieb (Bank) wird ab und zu Sonntags gearbeit. Z. B. bei nem Tag der offenen Tür usw. Das wurde bisher immer mit dem BR abgestimmt, inkl. Zeitausgleich ...
Nun "verkauft" uns die Geschäftsleitung, dass dies künftig auf Freiwilligkeit beruhen wird und wir daher keinerlei Mitsprache haben werden. Auch der Zeitausgleich wäre erledigt.
Das kann doch nicht zulässig sein, oder? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Community-Antworten (6)
19.08.2011 um 15:29 Uhr
Die Zulässigkeit derartiger Sonntage steht auf einem eigenen Blatt (wie Du wohl weißt).
Aber Euer AG will Euch auf jeden Fall einen Bären aufbinden!
Der BR hat nach §87 (1) Nr. 2 bei der Lage der Arbeitszeit und der Verteilung auf die einzelnen Werktage, ebenso nach Nr. 3 bei der vorübergehenden Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit mitzubestimmen.
Unerheblich für diese Mitbestimmung ist, ob die AN dies FREIWILLIG machen. Das MBR bleibt bestehen, ebenso die Lohnzahlungspflicht bzw. die Zeitausgleichspflicht.
Mal als Beispiel: Eine Ausnahme wäre einzig, wenn es sich überhaupt nicht um eine dienstliche Sache handeln würde (Klassisch: Weihnachtsfeier). Wäre z.B. dieser Tag der offenen Tür einfach nur ein Aufsperren der Türen und dann kann jeder reinspazieren der will OHNE das überhaupt Arbeitnehmer der Bank anwesend sein sollen, so ist die Anwesenheit der AN natürlich wie die der anderen Personen auch keine Arbeit. Natürlich dürfen diese dann aber weder als Bankmitarbeiter erkennbar sein, noch als solche irgendwelche Handlungen vornehmen. Das ist natürlich Unsinn. Ohne "Aufsicht" läßt eine Bank niemanden einfach so rein. Wenn Euer AG Euch den Bären von "freiwillig" aufbinden will, dann sagt ihr einfach "OK, wenn es tatsächlich freiwillig ist dann gehen wir mal davon aus das keiner freiwillig kommt. Ist das für sie OK oder MUSS irgendwer kommen?" Natürlich wird er rumdrucksen, aber wenn ihr nachbohrt wird er natürlich bekennen, das so 20-30 AN kommen MÜSSEN (!) aber natürlich ALLE freiwillig.
Was diese Aussage der FREIWILLIGKEIT noch Wert ist wenn 20-30 AN kommen MÜSSEN, das kannst Du selbst beurteilen. Natürlich bedeutet es bestenfalls, das er erwartet das diese 20-30 sich freiwillig melden, wäre dem nicht so müsste er 20-30 AN überreden zu kommen. Freiwillig ist hier bestenfalls die Auswahl der AN. Aber die ANWESENHEIT ist alles andere als freiwillig.
Und genau deshalb BLEIBT diese Sache Arbeitszeit und damit Mitbestimmungspflichtig, selbst wenn die "freiwilligen" auf Lohn verzichten (was ihr ihnen natürlich ausreden solltet, schon weil sie dadurch alle anderen Kollegen dem Druck aussetzen das der AG entweder das selbe zukünftig auch von allen anderen erwartet oder diejenigen die nicht "freiwillig" da waren in anderer Form unter Druck setzt, z.B. weil die "Freiwilligen" dann so lange besser gestellt werden (z.B. bei Urlaub bevorzugt werden, die anderen öfter Versetzt werden, etc.) bis auch der letzte sich "freiwillig" meldet.
19.08.2011 um 16:02 Uhr
Ich denke, dass allein die Frage eines Vorgesetzten, ob jemand freiwillig Ü-Stunden machen will, bereits der Mitbestimmung unterliegt, denn aufgrund der disziplinarischen Stellung hat der AN wohl kaum eine Chance nein zu sagen! Und dann ist es eben angeordnete Mehrarbeit!
19.08.2011 um 16:18 Uhr
Hallo,
eigentlich haben die Koll. ja schon das wesentliche gesagt.
Also, jede Mehrarbeit egal ob vom AG verlangt, gedulet und auch freiwillige unterliegr der Mitbestimmung.
Ich würde hier aber als BR auch einmal mit der zuständigen Aussichtsbehörde Kontakt aufnhmen und nachfragen, ob der AG hier eine Ausnahmeregelung/genehmigung betreffend der Sonntagsarbeit beantragt und auch erhalten hat. Auch darauf achten es gibt nur eine bestimmte Anzahl von Sonnatsarbeiterlaubnisse und für betsimmte Sonn-/Feiertage gibt es gar keine.
Verlangt auf alle Fälle vom AG bei Anträgen zu Sonntagsarbeit/Mehrarbeit die Vorlage der Erlaubnis der Aussichtsbehörde, legt er diese nicht vor in jedem Fall diese Arbeit verweigern und bei Missachtung den Rechtsweg, sollte es absehbar sein, dass der AG sich werder die Ersatzzustimmung beim ArbG einholt oder trotz Ablehnung durch BR arbeiten möchte, im Rahmen eines Beschlussverfahren dem AG dieses untersagen lassen.
Gleich der Hinweis: Wenn der AG mit der Assage kommt er bräuchte die Zustimmung der Behörde nicht, sich also auf die Ausnahme im Gesetz beruft, glaubt ihm nicht. Erklärt ihm (AG) dass ihr als BR nun sofort die Behörde einbindet.
PS: Es ist zu empfehlen also BR schin einmal vorher mit der Behörde ein reines Informationsgespräch zu führen, also sich einmal kennenlernt. Denn dann klappt es später besser. Also mal einen Vertreter der Behörde in eine BR-Sitzung einladen.
Der GF würde ich einmal einSeminar empfehlen! :-))
19.08.2011 um 16:45 Uhr
Interessant wird es für den AG wenn die AN "freiwillig" kommen und dann nach einer halben Stunde wieder "freiwillig" gehen.
19.08.2011 um 18:47 Uhr
*Nun "verkauft" uns die Geschäftsleitung, dass dies künftig auf Freiwilligkeit beruhen wird und wir daher keinerlei Mitsprache haben werden.
... hat die Bank kein Geld mehr oder traut ihr euch nicht zur Schulung ?
Im *wichtigsten MBR lasst ihr euch verarschen !
Sorry aber musste raus.
Hassan
21.08.2011 um 23:07 Uhr
Danke für die vielen Antworten - wir liegen also mit unserer Meinung völlig richtig. Es ging hier nur um eine Rückversicherung.
@Hassan: Wenn wir uns verarschen lassen würden, hätte ich es stillschweigend hingenommen und mir nicht mal Gedanken darüber gemacht. Also einfach mal den Ball flachhalten. Danke.
VinceB
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