Liebe Kollegen,
heute kam eine Kollegin zu uns, die demnächst ihre Elternzeit beendet und wieder ins Berufsleben startet.
Sie hatte mit dem AG vereinbart, vorerst auf 30 Stunden die Woche zu gehen. Dies sollte mit einer befristeten Änderungsvereinbarung geregelt werden. Nun wurde ihr diese Vereinbarung per Post zugestellt und dort steht geschrieben:
'Befristet bis auf Widerruf'
Heisst das, dass beide Vertragsparteien diese Regelung widerrufen können? Sie möchte sich dahingehend absichern, dass sie bei Bedarf sofort wieder Vollzeit arbeiten kann. Wir sind uns da jetzt unsicher, seitens der Gewerkschaft ist heute für den betreffenden Fachbereich irgendwie niemand zu erreichen. Mündlich war abgesprochen, dass die Arbeitszeit befristet geändert wird, was ja auch geschehen ist. Nur die Art der Befristung scheint etwas 'schwammig'. Ist es sinnvoll, nochmal mit dem AG zu reden? Oder soll sie unterschreiben?
Des Weiteren hat der AG sie in eine Filale versetzt, in der sie dann unter anderen Bedingungen (Anfang und Ende der Arbeitszeit) arbeiten soll. Unseres Wissens handelt es sich hierbei um eine Umbesetzung, da nach Ende der Elternzeit alle Bedingungen des Arbeitsverhältnisses wieder in Kraft treten. Laut BV ist der BR vor einer Umbesetzung anzuhören, dies ist nicht erfolgt. Mal abgesehen von der Tatsache, dass die Kollegin nun einen enorm langen Arbeitsweg zu bewältigen hat und eben auch länger arbeiten muss, ist ihr das nicht so recht und sie würde gerne in die alte Filiale zurück. Wie stehen ihre Chancen, das zu bewirken? Inwieweit kann der BR ihr da zur Seite stehen?
Vielen Dank!