Hallo Zusammen,
ich habe folgenden Fall: Eine Kollegin hat eine berfistete "Regeländerungsabsprache" bekommen mit folgendem Text:

In Abänderung bzw. Ergänzung des aktuell gültigen Anstellungs- bzw. Arbeitsvertrages vereinbaren Mitarbeiter und Arbeitgeber, dass

für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 30.06.2018 werden die Vertragsstunden auf 19,0 Stunden /Woche weiterhin befristet erhöht. Im Anschluss daran gelten wieder die Bedingungen der Änderungsvereinbarung vom15.09.2016 mit 15,0 Stunden/Woche.

Mitarbeiter und Arbeitgeber sind sich darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen des aktuell gültigen Anstellungs- bzw. Anschlussvertrages unverändert weiterhin Geltung besitzen.

Meine Frage dazu: Im tatsächlichen Anstellungsvertrag stehen 11,5 h Stunden/Woche. Die o.g. Änderungsvereinbarung vom 15.09.2016 war auch befristet und für einen anderen Arbeitsplatz zwischenzeitlich die erste Befristung auf 19 h wöchentlich und nun die Fristverlängerung bis zum 30.06.2018.

Welcher Arbeitsvertrag ist nun gültig wenn die Befristung zum 30.06.2018 ausläuft? Im Text steht ja die Regeländerung vom 15.09.2016 greift, da diese aber auch befristet war und für einen anderen Arbeitsplatz vereinbart wurde bin ich mir nicht sicher was dem Arbeitnehmer nun zusteht.

Danke Euch schon mal