Änderungskündigung oder Änderungsvereinbarung - was ist der Unterschied?
kann uns jemand sagen, wo der genaue unterschied zwischen einer "Änderungskündigung" und einer "Änderungsvereinbarung" liegt bzw. ist???
Vielen Dank für die Hilfe!!!
Gruß Brocken
Community-Antworten (5)
22.04.2008 um 00:46 Uhr
Brocken, eine Vereinbarung wird in gegenseitigem Einvernehmen verabredet und ohne Androhung von Sanktionsmaßnahmen bewirkt. Bei einer Änderungskündigung bestimmt der AG einseitig die Änderung unter Androhung der Kündigung.
22.04.2008 um 09:21 Uhr
@Brocken Sehr salopp formuliert: Das eine ist "freiwilliger" als das andere!
22.04.2008 um 09:52 Uhr
@ lotte kölner
Dann ist eine Änderungsvereinbarung das gleiche wie ein Aufhebungsvertrag?
22.04.2008 um 10:36 Uhr
@betriebsratten Ist ein Apfel das selbe wie eine Birne? Wobei es durchaus Kompott dieser Art geben kann...
22.04.2008 um 11:34 Uhr
@ratte: Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist eine "Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen". Eine Änderungsvereinbarung ist eine Arbeitsvertragsänderung in gegenseitigem Einvernehmen. Eine Änderungskündigung ist die "freie Wahl" des ArbN zwischen Arbeitsvertragsänderung zu den einseitigen Bedingungen des ArbGeb oder der Kündigung
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