Erstellt am 21.04.2008 um 22:46 Uhr von Lotte
Brocken,
eine Vereinbarung wird in gegenseitigem Einvernehmen verabredet und ohne Androhung von Sanktionsmaßnahmen bewirkt.
Bei einer Änderungskündigung bestimmt der AG einseitig die Änderung unter Androhung der Kündigung.
Erstellt am 22.04.2008 um 07:21 Uhr von Kölner
@Brocken
Sehr salopp formuliert:
Das eine ist "freiwilliger" als das andere!
Erstellt am 22.04.2008 um 07:52 Uhr von betriebsratten
@ lotte kölner
Dann ist eine Änderungsvereinbarung das gleiche wie ein Aufhebungsvertrag?
Erstellt am 22.04.2008 um 08:36 Uhr von Kölner
@betriebsratten
Ist ein Apfel das selbe wie eine Birne? Wobei es durchaus Kompott dieser Art geben kann...
Erstellt am 22.04.2008 um 09:34 Uhr von Petrus
@ratte: Nein.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine "Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen".
Eine Änderungsvereinbarung ist eine Arbeitsvertragsänderung in gegenseitigem Einvernehmen.
Eine Änderungskündigung ist die "freie Wahl" des ArbN zwischen Arbeitsvertragsänderung zu den einseitigen Bedingungen des ArbGeb oder der Kündigung