Wir stehen vor der Entscheidung wegen Zustimmung bzw. Widerspruch bei der Neueinstellung. In diesem Zusammenhang würden wir gerne erfahren, ob bei der jetzigen Anzahl unserer Mitarbeiter (20, davon 1 bereits gekündigt, bis Januar in der Freistellung und 1, mit der der Arbeitsvertrag bereits abgeschlossen wurde, die ab dem 1. November eingestellt wird) ein Mitbestimmungsrecht des BR bestehen würde.