Interessenausgleich wer ist für die Umsetzung zuständig?
Hallo zusammen, folgendes Problem vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen. Firma A hat vor drei Jahren einen Firmenbereich als Tochterfirma ausgegliedert. Mit dem Betriebsrat der Firma A wurde damals für die Auszugliederden Mitarbeitern ein Interessenausgleich vereinbart der den Übergang teilweise auch die Zukunft regelt. Stand heute ist Betrieb A und Betrieb B haben beide einen Betriebsrat. Wenn es jetzt Probleme mit dem Interessenausgleich gibt welcher Betriebsrat ist denn da heute für zuständig? Betriebsrat Betrieb A der damals Verhandelt hat, aber heute in Betrieb B nichts mehr zu sagen hat, oder Betriebsrat Betrieb B der heute zwar in Betrieb B was zu sagen hat aber damals nicht verhandelt hat, oder gar keiner von beiden, sondern nur die Mitarbeiter die damals beim Übergang betroffen waren Individualrechtlich? Bin auf eure Meinungen gespannt.
Community-Antworten (4)
08.02.2022 um 10:03 Uhr
In einem Interessenausgleich werden Fragen einer GEPLANTEN Betriebsänderung vereinbart. Nach m. M. gibt es nach Abschluss der Umsetzung keinen Interessenausgleich mehr.
08.02.2022 um 10:47 Uhr
naja ... wenn vereinbart wird, das die MA 2 Jahre lang einen Fahrtkostenzuschuss bekommen ... muss sich ja jemand darum kümmern.
08.02.2022 um 10:50 Uhr
Für den Fahrtkostenzuschuss gibt es aber den Sozialplan.
08.02.2022 um 10:52 Uhr
Baum! Klar ... ich doof ... ;-)))
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