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Interessenausgleich wer ist für die Umsetzung zuständig?

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idref2001
Feb 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, folgendes Problem vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen. Firma A hat vor drei Jahren einen Firmenbereich als Tochterfirma ausgegliedert. Mit dem Betriebsrat der Firma A wurde damals für die Auszugliederden Mitarbeitern ein Interessenausgleich vereinbart der den Übergang teilweise auch die Zukunft regelt. Stand heute ist Betrieb A und Betrieb B haben beide einen Betriebsrat. Wenn es jetzt Probleme mit dem Interessenausgleich gibt welcher Betriebsrat ist denn da heute für zuständig? Betriebsrat Betrieb A der damals Verhandelt hat, aber heute in Betrieb B nichts mehr zu sagen hat, oder Betriebsrat Betrieb B der heute zwar in Betrieb B was zu sagen hat aber damals nicht verhandelt hat, oder gar keiner von beiden, sondern nur die Mitarbeiter die damals beim Übergang betroffen waren Individualrechtlich? Bin auf eure Meinungen gespannt.

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Community-Antworten (4)

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Catweazle

08.02.2022 um 10:03 Uhr

In einem Interessenausgleich werden Fragen einer GEPLANTEN Betriebsänderung vereinbart. Nach m. M. gibt es nach Abschluss der Umsetzung keinen Interessenausgleich mehr.

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celestro

08.02.2022 um 10:47 Uhr

naja ... wenn vereinbart wird, das die MA 2 Jahre lang einen Fahrtkostenzuschuss bekommen ... muss sich ja jemand darum kümmern.

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Catweazle

08.02.2022 um 10:50 Uhr

Für den Fahrtkostenzuschuss gibt es aber den Sozialplan.

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celestro

08.02.2022 um 10:52 Uhr

Baum! Klar ... ich doof ... ;-)))

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