Versetzung
Hallo,
ich habe eine Frage, wie ist es eigentlich bei der Versetzung eines MA von einer Betriebstätte in eine andere Betriebstätte, ist auch der abgebende Betriebsrat zu hören, oder nur der aufnehmende?
danke
Gruß Bernd
Community-Antworten (1)
17.08.2011 um 10:41 Uhr
Der abgebende BR hat unter dem Gesichtspunkt der Versetzung mitzubestimmen, der des neuen Betriebes unter dem der Einstellung.
Die Mitbestimmung des abgebenden Betriebsrat entfällt nur dann, wenn der betroffene AN mit der auf Dauer angelegten Versetzung selbst gewünscht hat und seiner freien Entscheidung entspricht (LAG Hamm vom 27.07.2006)
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