Erstellt am 17.08.2011 um 08:51 Uhr von schnubbe
Bezgl. Rechte - schau mal ins BetrVG §87 Abs.7 und eine Schulung in Arbeits- und Gesundheitsschutz wäre auch nicht schlecht.
Außerdem - Der Betriebsrat ist über alle meldepflichtigen Arbeitsunfälle zu informieren. Meldepflichtige Arbeitsunfälle hat der Unternehmer der Berufsgenossenschaft schriftlich mit der Unfallanzeige zu melden. Meldepflichtig ist ein Arbeitsunfall, wenn er eine mehr als drei Kalendertage dauernde Arbeitsunfähigkeit oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat.Der Betriebsrat muss die Unfallanzeigen unterschreiben (§ 193 Abs. 5 SGB VII). Der Arbeitgeber hat ihm von jeder Unfallanzeige eine Durchschrift zu geben (§ 89 Abs. 6 BetrVG).
Erstellt am 17.08.2011 um 09:04 Uhr von rkoch
> passieren in letzter Zeit sehr viele Betriebsunfälle
SEHR VIELE? Da schlag doch der BR drein! :-)
Im Ernst: Statt Euch darüber Gedanken zu machen ob Euer AG euch informieren muss (schließlich sind diese Euch ja auch anderweitig bekannt geworden) solltet ihr aktiv werden und die URSACHEN hinterfragen und darauf hinwirken das diese abgestellt werden! Das MBR hat schnubbe schon erwähnt, zusätzlich auch noch §80 (1) Nr. 9 !
Erstellt am 17.08.2011 um 09:19 Uhr von Kurzarbeiter
> passieren in letzter Zeit sehr viele Betriebsunfälle
wendet euch als BR an die BG und die Aufsichtsbehörden
Erstellt am 17.08.2011 um 12:48 Uhr von neskia
Der Betriebsrat im Arbeitsschutz:
http://www.bge.de/bge/pdf/m113.pdf
auch noch
http://www.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/jb_005_a05_2011.pdf