Das Zeiterfassungssystem wird durch eine neue Hardware ersetzt. Bei der Einführung war der BR gehört worden. Muss jetzt für die neue Hardware der BR wieder gehört werden?
Für bestimmte Bereiche soll der Zutritt nur noch für einen bestimmten Personenkreis gewährt werden. Es findet keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle statt. Ist der BR hier mitbestimmungspflichtig?
Danke