MBR bei Zeiterfassung
Das Zeiterfassungssystem wird durch eine neue Hardware ersetzt. Bei der Einführung war der BR gehört worden. Muss jetzt für die neue Hardware der BR wieder gehört werden? Für bestimmte Bereiche soll der Zutritt nur noch für einen bestimmten Personenkreis gewährt werden. Es findet keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle statt. Ist der BR hier mitbestimmungspflichtig? Danke
Community-Antworten (5)
15.08.2011 um 19:48 Uhr
JA, denn mit der neuen Softare sind ggf. ganz neue tech. Möglichkeiten gegeben. ..keine Leistungs-und Verhaltenskontrolle ... eben dieses zu prüfen ist u.a. der Sinn bzw. die Möglichkeit das es geht ist der Grund der MB
15.08.2011 um 20:02 Uhr
.... und ich denke, der Punkt ist ganz wichtig: Nur den BR anhören reicht nicht aus. Hier hat der BR mitzubestimmen. Das heißt, die Vorstellungen des BR fließen in die Betriebsvereinbarung ein, die abzuschließen ist.
Macht es Euch hier nicht zu leicht. Zeiterfassung ist gerne ein Punkt, bei dem man sich später streitet. Darum ist es wichtig genau festzulegen, wer, wann und warum was darf oder tun sollte.
16.08.2011 um 09:41 Uhr
@Kurzarbeiter und @Viktor Danke für die Antworten, aber es handelt sich lediglich um neue HARDWARE
16.08.2011 um 12:52 Uhr
Ja, aber auch der Austausch der HARDWARE kann weiterreichende Konsequenzen haben. In diesem Sinne ist der BR ganz genau über die Konsequenzen des Austauschs der Hardware zu informieren. Und erst wenn die Konsequenzen tatsächlich NULL sind, dann hat der BR zwangsläufig nichts weiter zu tun. Aber die Entscheidung OB die Konsequenzen tatsächlich NULL sind fällt allein der BR. Der AG darf hier nicht "Informationen filtern" und dem BR einfach sagen, es gibt keine Konsequenzen.
Bsp: Austausch alter Stempelautomaten durch solche die (jetzt neu) mit Transpondern funktionieren (erkennt man daran, das man die Karten z.B. nicht mehr durchzieht sondern nur noch in die Nähe bringt). Derartige Transponder können u.U. auch genutzt werden um Informationen auf den Karten zu speichern und diese an anderer Stelle wieder auszulesen. Das mag weit hergeholt sein, soll Euch auch nur "für potentielle Denkweisen sensibilisieren".
Nur wenn z.B. ein PC durch einen anderen ausgetauscht wird OHNE das an der Software und weiteren Hardware irgendetwas geändert wird kann der BR ohne weitere Prüfung ein MBR mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von vorneherein ausschließen.
16.08.2011 um 16:35 Uhr
*Für bestimmte Bereiche soll der Zutritt nur noch für einen bestimmten Personenkreis gewährt werden. Es findet keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle statt. *
Das ine wiederspricht dem anderen - außerdem kann durch die neue Hardware anscheinend weitere Softwarekomponenten genutzt werden, was wohl vorher nicht ging.
Hier ist der BR selbstverständlich in der Mitbestimmung und sollte diese auch ausüben...
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