Elternzeit: erst Teilzeit in Heimarbeit, danach Teilzeit in der Firma - zweimal Verringerung der Arbeitszeit möglich?
Hallo, ich habe da mal eine Frage...
über Elternzeit und Teilzeit ect. wurde zwar schon einiges geschrieben, aber wie sieht es genau aus mit der Möglichkeit, zweimal eine Arbeitszeitverringerung zu beantragen?
Eine Kollegin macht demnächst ihre Elternzeit. Die 8 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt arbeitet sie selbstverständlich nicht... doch für ein halbes Jahr danach hat sie Teilzeitbeschäftigung mit dem AG ausgehandelt. Allerdings in Heimarbeit!! Nach den sechs Monaten will sie dann wieder in der Firma arbeiten, weiterhin auf Teilzeitbasis, allerdings mehr Stunden als während der Heimarbeit (aber weiterhin unter 30 Stunden).
In dem Vertrag ist nun aber nur das halbe Jahr Heimarbeit geregelt. Danach würde der alte (Vollzeit) Vertrag ganz normal weiterlaufen. Hat die Arbeitnehmerin nun noch einmal die Möglichkeit, acht Wochen vor Ende der Heimarbeit, einen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit auszuhandeln? Bzw. kann der AG das verweigern? Mündlich wurde es bereits so abgesprochen.
Vielen Dank schon einmal, andoline
Community-Antworten (1)
18.07.2006 um 01:32 Uhr
Hallo,
es muss VOR dem Erziehungsurlaub mitgeteilt werden wie lang dieser dauern wird. Sollte eine Änderung der Arbeitszeit für einen gewissen Zeitraum getroffen worden sein (z. B.: nach 6 Monaten wieder eine Teilbeschäftigung), ist dies eine wiederaufnahme der Tätigkeit. Dabei spielt es keine Rolle ob dies die alte Arbeitszeitlänge ist oder eine verkürzte. Der Vertrag wurde Rechtswirksamm geändert. Die AN hat nicht das Recht auf eine einseitige Änderung. Stimmt der AG aber zu... ist dieser Post überflüssig geworden ;o) Der AG kann auf die Teilzeitbeschäftigung bestehen.
Man bzw. Frau muss sich VOR der Mutterschaft wirklich gut überlegen WIE und WIE LANGE der E-Urlaub verlaufen soll!
Alg... Noobie25
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