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Mutterschutz - was beachten wenn anschließend Arbeitszeitverringerung gewünscht?

S
schmidti
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, wenn eine kollegin,die bald ihren MuSchu beendet und 10 std im monat weniger arbeiten möcht als in ihrem alten (vor dem mutterschutz) geltenden arbeitsvertrag...muss sie da was beachten??? muss sie ers in die alte zeit hinein , um dann vom teilzeitgesetz gebrauch zu machen oder geht das sofort??? vielen dank schmidti

3.70002

Community-Antworten (2)

K
Kölner

30.03.2007 um 14:02 Uhr

@schmidti Sie könnte versuchen die Reduzierung zu befristen, wenn sie eines Tages wieder ihre ursprüngliche AZ wiederhaben will!

A
ajos

30.03.2007 um 14:06 Uhr

Zumindest muss laut Gesetz ein Mitarbeiter seinen Wunsch auf Arbeitszeitreduzierung 3 Monate vor deren Beginn geltend machen.

Gruß Ajos

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