MBR bei internem Outsourcing?
Hallo Kollegen,
Anliegen Heute:Lohn-und Gehaltsabrechnung macht bei uns eine MA die noch ein gutes Jahr bei uns ist,und dann ihre wohlverdiente Rente beziehen wird.Der Arbeitsplatz ist sehr umfangreich,Sie ist eigentlich die Mutter der Firma.Alles läuft über ihren Tisch,Krankenkassenwechsel,Lohnpfändung,Vorschüsse,Darlehen usw. Nun hat man angefangen über die Zukunft dieses Arbeitsplatzes nachzudenken.Outsourcing ist vom Tisch.Wir haben ein weiteres Werk in Österreich,unser Personalleiter(kommt aus Österreich),versucht nun mit allen Mitteln diesen Arbeistplatz in SEIN altes Werk zu schaufeln.Meine Frage nun:Haben wir als BR ein MBR falls es zu dieser Internen Lösung kommen sollte?Alle unsere Werke sind eigenständige Firmen.Hat vielleicht schon jemand ähnliches mitgemacht?
Community-Antworten (1)
12.05.2006 um 18:51 Uhr
@DocPille So etwas geschieht tagtäglich und immer wieder: Eine Stelle, die von einem MA "freigegeben wird" wird anschl. nicht mehr besetzt. Das ist tragisch - aber gerade bei einer Mutterkonzernstruktur (fast) nicht zu verhindern.
Mir fällt als einziges "Gegenmittel" lediglich ein, dass Ihr im Rahmen von § 90 BetrVG ein rechtzeitiges Unterrichtungsrecht habt. Darauf würde ich pochen. § 92 Abs. 2 BetrVG könnte auch helfen, die wesentlichen Inhalte der Planung zu erfahren (zu beschleunigen).
Aber mehr...? Ich wüsste es nicht!
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