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Quarantäne vs. Unterschrift auf Vorschlagsliste

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DKBR22
Feb 2022 bearbeitet

Hallo,

Welche Möglichkeit hat ein Mitarbeiter seinen Namen(incl. seiner Unterschrift) auf die Vorschlagsliste zu setzen, wenn er in Quarantäne ist und den Betrieb nicht betreten darf?

Das Problem ist auch, dass unser Betrieb die Mitarbeiter auch verpflichtet zu Hause zu bleiben, wenn angehörige der Wohngemeinschaft in behördlicher angeordneter Quarantäne sind, obwohl unsere Mitarbeiter vollständigen Impfschutz haben.

schöne Grüße

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Community-Antworten (5)

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Maja83

07.02.2022 um 09:28 Uhr

Ins blaue würde ich sagen, auf eine Kopie von der Vorschlagsliste zu unterschreiben, die man ihn zuschickt. Die Kopie dann später an die original Vorschlagsliste anheften.

LG Maja

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XYZ68

07.02.2022 um 09:51 Uhr

Er kann sich an den Listenführer wenden, seinen Kandidaturwunsch äußern und ein entsprechendes Schreiben an den Listenführer schicken. Für die Kandidatur muss seine Unterschrift nicht auf der Liste sein.

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DKBR22

07.02.2022 um 10:01 Uhr

Danke für eure Antworten. Es ist eben genau diese Unterschrift, §6 (3) Satz 2 WO und die Tatsache, dass auf den Vordrucken für Vorschlagslisten die schriftl. Zustimmung mit vorgegeben ist. Daher die Frage, wieviel Spielraum wir als Wahlvorstand bei der Prüfung der Vorschlagslisten haben.

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enigmathika

07.02.2022 um 12:06 Uhr

Die Unterschrift ist laut Wahlordnung beizufügen. Das heißt nicht, dass sie unbedingt direkt auf der Vorschlagsliste zu erstellen ist.

M
Matze

07.02.2022 um 14:38 Uhr

Unsere Listenführer/-vertreter haben für Unterschriften auch Hausbesuche mit der Originalliste durchgeführt. Im Bedarfsfall mit Maske...

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