Beschwerde durch AN trotz Kündigung und Freistellung?
Hallo zusammen, eine AN in der Probezeit beschwerte sich bei uns mündlich über ihren Vorgesetzten, fast zeitgleich (und nicht wegen dieses Gesprächs) erfolgte ihre Kündigung zu Mitte Februar und sofortige Freistellung. Kann die Beschwerde trotzdem angenommen werden, obwohl sie ja nicht mehr im Betrieb ist? Es ist leider nicht der erste Fall, dass sich AN über diesen Vorgesetzten beschwert haben. Danke!
Community-Antworten (1)
06.02.2022 um 17:08 Uhr
Wenn der Vorgesetzte schon mehrmals aufgefallen ist könnt ihr auch ohne aktuelle Beschwerde selbst tätig werden. Siehe §104 BetrVG.
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