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Fristen bei vorheriger Kenntnis einer geplanten Kündigung

I
ichlernenoch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich arbeite mich gerade in die Arbeit als Sekretärin des Betriebrats ein und kann zu folgendem Sachverhalt eine eindeutige Aussage finden. Einem Kollegen soll ordentlich gekündigt werden, diese Kündigung soll zum 01.10. ausgesprochen werden. Der BR hat allerdings jetzt schon Kenntnis davon.

Gilt hier nun die Wochenfrist der Stellungnahme ab jetzt oder ab dem 01.10.?

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Community-Antworten (7)

D
DocPille

10.08.2011 um 13:45 Uhr

Hi,

wie hat denn der BR Kenntnis davon bekommen?

I
ichlernenoch

10.08.2011 um 14:00 Uhr

Anscheinend,

schriftlich mit Übergabe an den BR-Vorsitzenden. Also die Ankündigung der Kündigung.

Ich glaube ja, dass es damit ja offiziell ist, oder irre ich mich?

D
DocPille

10.08.2011 um 14:05 Uhr

Ja dann ist es offiziell,dann habt ihr sofort aktiv zu werden,eine woche zeit.

I
ichlernenoch

10.08.2011 um 14:10 Uhr

Okay,

danke für die schnelle Antwort. Dann schreibe ich jetzt mal ein paar Briefe.

R
rkoch

10.08.2011 um 14:25 Uhr

@ichlernenoch

Zu den Fristen zu bedenken:

Der Fristbeginn gilt AB ZUGANG der Anhörung. Also: Anhörung am 10.08. im Briefkasten/persönlich übergeben: Stempel "Eingegangen am 10.08.2011" drauf.

Fristberechnung nach §187 BGB: Beginn der Frist am Tag NACH Zugang, also 11.08.2011 nach §188 BGB: Ende der Frist bei WOCHEN: mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche [...], welcher durch seine Benennung [...] dem Tag entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, also Zugang (Ereignis) am MITTWOCH, Fristende am MITTWOCH nach einer Woche, also 17.08.2011

Dann schreibe ich jetzt mal ein paar Briefe.

Was für Briefe? Der BRV (nicht die Sekretärin) lädt zu einer Sitzung ein, welche innerhalb der Frist stattfindet, TOP: Kündigung H./F. X zum 01.10. Andere Aktionen (Briefe) stehen zur Zeit nicht an.....

I
ichlernenoch

10.08.2011 um 15:36 Uhr

Vielen Dank für die Paragraphen.

Der BRV mag einladen, die Einladungen (Briefe, denn das sind sie) werden aber von mir getippt (-> Stellenbeschreibung). Nicht mehr wollte ich aussagen.

D
Dummchen

10.08.2011 um 22:16 Uhr

@ ichlernenoch Auch wenn du die Briefe schreibst, hat der Vorsitzende den Termin der Sitzung festzulegen, die Fristen im Auge zu behalten und die Tagesordnung festzulegen. Ich halte das Verhalten des Vorsitzenden für fahrlässig und unverantwortlich. Wenn du die Arbeit eines BRM machen sollst, solltest du auch wie ein BRM geschult sein, alles andere wird schief gehen.

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