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Aushilfslohn bewußt nicht ausgezahlt / Lohn nicht überwiesen

N
Nieaufgeber
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen!

ich habe eine Frage bezüglich der Lohnauszahlung. Einem Kollegen von mir (war mal fest angestellt - mittlerweile leider nur noch 2x Im Jahr als Aushilfe bei uns tätig) wurde kein Lohn überwiesen - im Gegensatz zu allen anderen Aushilfen. Der "Dame" aus dem Personalbüro fehlte dazu ein "Anforderungsbogen" - den Ihrer Meinung nach - der Vorgesetzte (ein BR-Kollege) hätte für den Monat Juli ausfüllen müssen. ...die genauen Einzelheiten dazu sind (finde ich) auch eher egal. Fakt ist: Er hat einen gültigen Arbeits/Aushilfsvertrag und hat gerabeitet und tut dies` auch immer noch. Fragen: Welche Konsequenzen können wir als BR "androhen" wenn nicht bald das Geld überwiesen wird?? - Es kann doch nicht sein, dass interne Machtspielchen auf dem Rücken einer Aushilfe ausgetragen werden!!!! Er muß schließlich auch Miete zahlen!!! Wie gehen wir hier am besten vor? Hat jemand soetwas schon mal erlebt??

Vielen dank!

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Community-Antworten (3)

K
Kurzarbeiter

09.08.2011 um 18:58 Uhr

Der BR ist hier außer mit reden außen vor. Es geht hier um Induvidualrechte, daher muss der AN selbst klagen.

Der BR Koll. sollte sich aber einmal fragen, ob sein Verhalten für ein BRM OK ist. er sollte also sofort und zukünftig seinen Pflichten als Führunsgkraft/Verantwortlichen nachkommen

N
Nieaufgeber

10.08.2011 um 10:24 Uhr

Hallo! Erst einmal danke für Deine Antwort - auch wenn sie keinen praktischen Nutzen hat.

Das Verhalten meines BR-Kollegen ist aus meiner Sicht mehr als OK - wie kommst Du darauf, dass er seinen Pflichten als Führungskraft nicht nachkommt?? ...gibt es dafür einen Grund?? Würdest Du rückwirkend Personalanforderungsbögen unterschreiben, obwohl "die Aushilfe" gar nicht auf Deiner Kostenstelle gearbeitet hat??

R
rkoch

10.08.2011 um 11:10 Uhr

ehlte dazu ein "Anforderungsbogen" - den Ihrer Meinung nach - der Vorgesetzte (ein BR-Kollege) hätte für den Monat Juli ausfüllen müssen.

wie kommst Du darauf, dass er seinen Pflichten als Führungskraft nicht nachkommt?? Würdest Du rückwirkend Personalanforderungsbögen unterschreiben, obwohl "die Aushilfe" gar nicht auf Deiner Kostenstelle gearbeitet hat??

Sorry? Wie kann der BR-Kollege "der Vorgesetzte" sein der diesen Bogen hätte ausfüllen müssen, wenn die Aushilfe gar nicht seiner Kostenstelle zugeordnet ist? Was ist mit dem Vorgesetzten dieser Kostenstelle?

Irgendeiner der Vorgesetzten (der Kostenstellenverantwortliche) HAT definitiv eine massive Pflichtverletzung begangen wenn eine Lohnzahlung deshalb ausfällt weil er den Anforderungsschein nicht ausgestellt hat.

BTW: Als BR würde ich meine MBR nach §87 (1) Nr. 1 nutzen um einen derart bürokratischen und offenbar potentiell fehleranfälligen Weg des Arbeitsnachweises abzuschaffen. Die pure Anwesenheit (Stempelzeiten) müssen doch genügen um einen Lohnanspruch auszulösen. So weit eine Leistungsentlohnung im Raum steht kann man auch regeln das das Lohnbüro für einen anwesenden AN für den dieser Nachweis fehlt eine Holpflicht beim zugeordneten Vorgesetzten hat.

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