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Lohnzahlung

W
Winnetou
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR Kollegen

In den Arbeitsverträgen steht, dass der Lohn am 8 Werktag des Folgemonats überwiesen wird. Oft ist es der Fall, dass der Lohn mit 2 Tagen verspätung überwiesen wird und die Kollegen die bei einer Fremdbank sind bekommen Ihren Lohn erst am 15 oder 16 ten des Folgemonats auf dem Konto gutgeschrieben. Frage: Ist es gesetzlich geregelt wann der Lohn auf dem Konto sein muß.

gez. Winnetou

95401

Community-Antworten (1)

M
Mainpower

20.02.2011 um 18:58 Uhr

Hallo, das mit der Überweisung könnt Ihr in einer BV regeln. Wenn der Chef sich dann nicht an den abgemachten Überweisungszeitpunkt hält könnt Ihr ihm auf die Finger klopfen. Für die Zeitverzögerung durch die Banken kann der AG nichts. Er muss nur den ausgemachten Zahlungsmodus einhalten.

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