Betriebsratswahl
Hallo, in unserem Betrieb gibt es 180 wahlberechtigte Arbeitnehmer. Zur Zeit stehen auf der Liste zur Betriebsratswahl 6 Mitarbeiter. Es gibt nur eine Liste. Im Internet habe ich gelesen, dass der Betriebsrat aus 7 Mitgliedern bestehen darf. Unser Betriebsrat hat uns gestern erklärt, dass wenn sich nur 6 Personen aufstellen lassen, das es nur 5 in den Betriebsrat schaffen und einer bleibt als Ersatzmitglied übrig. Da ein Betriebsrat immer aus einer ungeraden Anzahl bestehen muss? Ist das rechtens oder dürfen alle 6 Mitarbeiter in den Betriebsrat?
Community-Antworten (2)
04.02.2022 um 01:00 Uhr
Was man Dir erzählt hat, ist korrekt. Der BR muss immer aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern bestehen. Und wenn sich nicht genug Personen zur Wahl stellen:
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/11.html
also wird nach
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/9.html
von 7 auf 5 reduziert. Nummer 6 würde (sofern er / sie Stimmen bekommt) zum Ersatzmitglied und immer dann zum Einsatz kommen, wenn von den anderen Fünf einer / eine verhindert ist (z.B. durch Urlaub, Krankheit etc.).
04.02.2022 um 07:43 Uhr
Aber nicht die Nachfrist vergessen. Es darf nicht sofort auf fünf gekürzt werden.
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