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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neue Arbeitszeit kontra BV

C
connijav
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin letztes Jahr zum (reaktivierten) JAV gewählt worden und recht unerfahren, verzeiht! Leider ist das BR-Mitglied meines Vertrauens sowie der BR-Vorsitzende im Urlaub, ich hoffe ihr könnt mir helfen...

In unserer Firma haben unsere neuen Azubis dieses Jahr plötzlich 40 Stunden im Ausbildungsvertrag, obwohl in der Firma eine 38 Stunden-Woche gilt. Die machen jetzt natürlich lange Gesichter, alle anderen arbeiten ja kürzer. Wir sind zwar schon seit mehreren Jahren nicht mehr im Tarifverband, aber geht das so einfach? -Ein darauf angesprochenes BR-Mitglied sagte, der Betriebsrat sei davon gar nicht informiert!? -Es gibt gibt es eine BV zur Arbeitszeit (unterschrieben von der Geschäftsführung und dem BR-Vorsitzenden = BV?) und die basiert auf 38 Std., kann die durch solche Verträge einfach ausgehebelt werden? -Gilt nicht sogar das Allgemeine Gleichbehandlungs Gesetz??

Vielen Dank für Antworten, auch von den 5 neuen Azubis...

1.12301

Community-Antworten (1)

R
rkoch

09.08.2011 um 10:39 Uhr

Gilt nicht sogar das Allgemeine Gleichbehandlungs Gesetz??

Grundsätzlich ja, aber obwohl hier junge Menschen gegenüber älteren (scheinbar) benachteiligt werden greift das AGG hier trotzdem nicht.

  1. Die Azubis sind eben zu ihrer Ausbildung beschäftigt, nicht um zu arbeiten, insofern kann das eine mit dem anderen überhaupt nicht verglichen werden
  2. Ist das ohnehin nur dann eine systematische Benachteiligung wenn es der grundsätzliche Wille des AGs sein sollte die höhere AZ WEGEN des Alters anzusetzen.

Wir sind zwar schon seit mehreren Jahren nicht mehr im Tarifverband, aber geht das so einfach?

Jaein.... Rechtlich gesehen bleibt der AG an einen TV gebunden so lange er nicht geendet hat. Sofern also der TV der die AZ der Azubis zum Zeitpunkt des Verbandsaustrittes geregelt hat auch heute noch nicht geendet hat (siehe Beendigungsklausel am Ende, terminlich oder ggf. nur durch Kündigung einer der TARIFPARTEIEN (!)), dann ist der AG auch heute noch an diesen TV gebunden und dürfte (!) nicht dagegen verstoßen. Einen Rechtsanspruch auf diese tarifliche AZ haben aber nur Gewerkschaftsmitglieder, und diesen müssten die Azubis dann einklagen (was i.d.R. keiner macht). Insofern: Lange Gesichter machen und schlucken.

Was als BR relevant bleibt: Die BV zur Arbeitszeit (so weit sie auf die Azubis Anwendung findet) bleibt natürlich für den AG bindend! D.h. der AG darf die Azubis nicht außerhalb des vereinbarten Beginns und Endes der AZ beschäftigen. Der AG hat allerdings das Recht vom BR eine Neuregelung zu verlangen, der BR kann das nicht verweigern. Aber so lange darüber keine Einigung erzielt wurde hat der BR das Recht vom AG zu verlangen die Azubis BV-gerecht zu beschäftigen. Interessant in diesem Zusammenhang wird die Frage, wie das funktionieren soll, wenn die Ausbilder der Azubis (Lehrmeister oder auch Facharbeiter wenn die Azubis in den regulären Arbeitsablauf einbezogen werden sollen) nicht auch 40 Stunden arbeiten! Durch ihre längere AZ würden die Azubis ja dann irgendwann ohne Ausbilder dastehen da diese ja kürzer arbeiten! Viel Spaß dabei das in Einklang zu bringen!

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