Erstellt am 03.03.2006 um 12:59 Uhr von geheimnistraeger
Hi,
zunächst würde ich einmal ermitteln wieviel Betriebsräte ihr bei einzelnen Betriebsräten (Anzahl der Sitze) ihr bekommen würdet.
Dann ist auch zu prüfen, ob ihr Überhaupt einen gemeinsamen Betriebsrat wählen könnt oder ob die Betriebe alle als selbständige Unternehmen anzusehen sind.
Bei einzelnen Betriebsträten ist es natürlich von Vorteil, das die Interessen der einzelnen Betriebe stärker berücksichtigt werden können als wenn ein einheitlicher Betriebsrat die Intressen mehrerer Mitarbeiter/innen vertritt und daher eine stärkere Kraft hinter sich weis.
Dagegen besteht die Gefahr bei einem einheitlichen Betriebsrat das eine Berufsgruppe (angenommen ausgegliederte IT mit 15 MA und eine Produktion mit 200 MA) schnell übergangen wird.
Aber was nun besser ist hängt immer davon abm aus welchem Hintergrund die Frage kommt und was in Zukunft für das Unternehmen ansteht.
Erstellt am 03.03.2006 um 13:12 Uhr von Frank B.
Bei 685 Leuten habt ihr zwei freigestellte BRe, vielleicht solltet ihr auch mal daran denken. Bei mehreren kleinen BRen würde die Arbeit nebenbei erledigt werden müssen.
Das was geheimnistraeger beschreibt kann auch in kleineren Betrieben passieren, man kann es eh nicht immer allen recht machen.
Wir haben gute Erfahrung gemacht mit einem gemeinsamen BR für drei Unternehmen eines Konzerns.
Ausserdem muss nicht jeder BR für sich BV´s abschliessen.
Erstellt am 03.03.2006 um 13:19 Uhr von w-j-l
Einen erheblichen Vorteil sehe ich darin, dass ein gemeinsamer BR "unabhängiger" bzgl. sachlicher Belange und personeller Angelegenheiten der einzelnen Betriebe agieren kann. Es wird dem jeweiligen AG in aller Regel schwerer fallen, den BR unter Druck zu setzen.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 03.03.2006 um 13:23 Uhr von geheimnistraeger
Hallo Frank,
gebe dir Recht dass man es nie allen Recht machen kann.
Leider kennen wir die Aufteilung der einzelnen Betriebsgrössen nicht, aber bei einer gemeinsamen Wahl hat sind 11 Mitglieder (davon 2 Freigestellte) zu wählen.
Gehen wir mal davon aus das 5 Betriebe aus bis zu 100 Wahlberechtigen bestehen und einer aus 185 würden dann 5 * 5 und einmal 7 Mitglieder zu wählen. Allerdings kein Freigestellter.
Aber ich sage ja nicht das einzelen Betriebsräte oder gemeinsame Betriebsräte das wahre sind. Eine Entscheidung ist dahingehend abzuwägen was man vor sich an Aufgaben hat.
Und es ist auch abzuwägen inwieweit die einzelnen Teilbetriebe dies überhaput wollen. Als leiner IT-Dienstleister wollte ich nicht unbedingt einen gemeinsamen Betriebsrat mit einer "übermächtigen" Produktion wählen. Würde mich da unter Umständen etwas benachteiligt fühlen.
Erstellt am 03.03.2006 um 14:06 Uhr von Frank B.
Nur kurz noch zur Info,
Der größte Betrieb bei uns hat ca. 490 Beschäftigte, die weiteren zwei 65 und 70.
Der BR besteht natürlich demzufolge überwiegend aus MA des großen Betriebes. Allerdings sind die beiden kleineren jüngere Betriebe die m.E. durch die Erfahrung des BR´s profitiert haben. Und natürlich nicht die bestehenden BVen zu vergessen.
Aber ich gebe dir recht, es ist kein Allheilmittel und das non plus ultra.
Die Beschäftigten der einzelnen Betriebe sind auch dementsprechend aufzuklären.
nice weekend!